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Blaine81
Hallo zusammen,
ich war in den letzten Wochen und Monaten ein fleißiger Mitleser, da wir unser Bauvorhaben geplant haben, jetzt möchte ich aufgrund unserer aktuellen Situation einmal wissen, ob jemand von euch bereits in einer ähnlichen Lage war und wie das Ganze ausgegangen ist.
Vorneweg noch als Info: Wir haben bereits am Dienstag einen Termin bei einer Anwältin, was aus unserer Sicht auf jeden Fall notwendig ist.
Beginnen wir mal am Anfang.
Wir haben im Sommer den Bauantrag für unser Einfamilienhaus mit Doppelgarage abgegeben. Unser Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplan, der maximale Höhen für Aufschüttungen und Wandhöhen vorgibt. Der Architekt unseres Bauunternehmens hat entsprechende Befreiungsanträge formuliert, die aufgrund des Geländes (Grundstück liegt an einem leichten Hang) notwendig wurden:
Vor kurzem wurde mit den ersten Arbeiten begonnen, am letzten Donnerstag wurde die Bodenplatte betoniert.
Am Freitag erreicht mich die Info vom Landratsamt, dass der Nachbar hinter unserem Grundstück Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht hat, da aus seiner Sicht:
Wir waren im ersten Moment ziemlich geschockt, da wir absolut nicht abschätzen können, was das jetzt für unser Bauvorhaben bedeutet.
War von euch schon jemand einmal in einer solchen Situation? Wie ist das Ganze ausgegangen? Wie lange muss man rechnen, dass das Ganze dauern wird? Und Gesetz dem Fall, der Nachbar bekommt recht, bleiben wir dann auf unseren Kosten sitzen?
So, ist jetzt etwas länger geworden. Vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten
ich war in den letzten Wochen und Monaten ein fleißiger Mitleser, da wir unser Bauvorhaben geplant haben, jetzt möchte ich aufgrund unserer aktuellen Situation einmal wissen, ob jemand von euch bereits in einer ähnlichen Lage war und wie das Ganze ausgegangen ist.
Vorneweg noch als Info: Wir haben bereits am Dienstag einen Termin bei einer Anwältin, was aus unserer Sicht auf jeden Fall notwendig ist.
Beginnen wir mal am Anfang.
Wir haben im Sommer den Bauantrag für unser Einfamilienhaus mit Doppelgarage abgegeben. Unser Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplan, der maximale Höhen für Aufschüttungen und Wandhöhen vorgibt. Der Architekt unseres Bauunternehmens hat entsprechende Befreiungsanträge formuliert, die aufgrund des Geländes (Grundstück liegt an einem leichten Hang) notwendig wurden:
- an einem Ecke des Gebäudes ist eine Aufschüttung von 1,40 m notwendig (laut Bebauungsplan Max. 1 m erlaubt)
- die maximale Wandhöhe sind 7,60 m, wobei nach dem Planieren des geplanten Geländes 6,95 m sichtbar bleiben (laut Bebauungsplan Max. 7 m über Urgelände)
Vor kurzem wurde mit den ersten Arbeiten begonnen, am letzten Donnerstag wurde die Bodenplatte betoniert.
Am Freitag erreicht mich die Info vom Landratsamt, dass der Nachbar hinter unserem Grundstück Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht hat, da aus seiner Sicht:
- durch die Befreiungen unser Bauvorhaben zu hoch wird, und daher seine Photovoltaik-Anlage auf der Rückseite seiner Garage (westwärts ausgerichtet) beschattet wird. Hier muss man Anmerkungen, dass zwischen seiner Garage und unserem Haus über 25 m Abstand liegen
- das der allgemeine Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG verletzt wird, da ihm eine Aufstockung um eine Ziegelreihe nicht genehmigt wurde
- dass keine gemeindliches Einvernehmen vorlag. Unser Bauantrag wurde allerdings bei der Gemeinde eingereicht und seitens der Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben.
Wir waren im ersten Moment ziemlich geschockt, da wir absolut nicht abschätzen können, was das jetzt für unser Bauvorhaben bedeutet.
War von euch schon jemand einmal in einer solchen Situation? Wie ist das Ganze ausgegangen? Wie lange muss man rechnen, dass das Ganze dauern wird? Und Gesetz dem Fall, der Nachbar bekommt recht, bleiben wir dann auf unseren Kosten sitzen?
So, ist jetzt etwas länger geworden. Vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten