Pflichten zur Unfallverhütung

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W

WaveRebel

Beim gestrigen Besuch unserer Baustelle sind mir zwei Dinge aufgefallen:

- Die Schalbretter für die EG-Decke wurden mit Nägeln befestigt, die von innen nach außen geschlagen wurde. Alle Nägel stehen ca. 2 cm mit der Spitze aus dem Brett. Bei Unachtsamkeit kann man sich also überall das Fell aufritzen.

- Es wurde ein sehr breites Gerüst aufgestellt, bestehend aus nebeneinanderliegen Laufbrettern. Zwischen den beiden Brettern befindet sich das Gestänge und 30 cm Luft. Es sieht ein wenig so aus als wenn zwei Gerüste nebeneinander gestellt worden wären. Das ist sicherlich komfortabel zum Arbeiten, doch wenn man zwischen die Bretter in die Spalte tritt stürzt man zwar nicht ab, kann sich aber verletzen und vielleicht ein Bein brechen oder so.

Nun stellt sich mir die Frage inwiefern ich als Bauherr dafür verantwortlich bin und für Abhilfe sorgen sollte/muss. Wir haben die Arbeiten an einen Bauträger vergeben. Soll ich den einfach werkeln lassen und hoffen das er schon weiß was er tut, ihn formal daraufhin weisen oder Änderungsmaßnahmen einfordern?
 
W

WaveRebel

Danke für die schnelle Antwort.

Das Grundstück haben wir aber selbst gekauft und separat einen Bauträger mit der Errichtung unseres Einfamilienhaus beauftragt.
 
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WaveRebel

Informationen habe ich ja gegeben, aber vielleicht verwende ich die falschen Begriffe. Zu Bauträger habe ich immer unterschiedliche Erklärungen erhalten. Also nochmal ausführlicher:
Das Grundstück haben wir von der Stadt gekauft und wir sind als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Dann haben wir uns von einem Planungsbüro für schlüsselfertiges Bauen beraten lassen, unser Haus geplant und dieses Unternehmen mit der Erstellung unseres Einfamilienhaus beauftragt. Das Unternehmen ist Generalunternehmer und beauftragt seinerseits Subunternehmer für die Erstellung der einzelnen Gewerke.
Meiner Meinung nach ist das Unternehmen also unser Bauträger. Bitte entschuldigt und korrigiert mich falls ich damit falsch liege.
 
S

Sebastian79

Die Berufsgenossenschaft hat auf unserer Baustelle den Handwerker angeschissen, der grad zur Stelle war - davon haben weder ich noch der Gerüstbauer (der was falsch gemacht hat) was mitbekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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