Das wird noch komplizierter, entscheiden muss das aber ebenfalls ein Gericht.
Der Rückbau des Ladens bedeutet schließlich einen zukünftigen Verlust. Bei einer geplanten Lebens- und Nutzungsdauer des Ladens von angenommen 40 Jahren (viel länger ist bei Gewerbeimmobilien nicht mehr sinnvoll) entsteht ein entgangener Teil-Gewinn von 24 Jahren (gegen solche Unwägbarkeiten kann man sich uU auch selbst versichern). Dazu kommt, dass der Laden nach Rückbau unter heutigen Gesichtspunkten vielleicht gar nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann, ergo Geschäftsaufgabe droht.
Den wirtschaftlichen Schaden darf dann wiederum ein Gutachter in einem weiteren Gerichtsverfahren auseinanderklamüsern - wie hoch die Entschädigung dann tatsächlich ausfällt, ist reine Spekulation.
Allerdings ist das - bei entsprechender Versicherung des Sachbearbeiters/Sachgebietsleiters (Berufshaftpflicht) keine große Summe. Für meinen Berufsstand in NRW sind zB mind. Sachschäden von 3x €500T pro Jahr versichert, bei Einzelprojekten geht das auch noch deutlich höher.
Daran kann man andererseits schön sehen, warum die Bauämter immer penibler werden. Die Risiken für Sachbearbeiter sind in den letzten 20 Jahren erheblich gestiegen und das merkt man an vielen Stellen im täglichen Umgang mit den Behörden. Die haben - und dafür muss man auch den Blick und das Verständnis haben - selbstverständlich auch kein Interesse daran, immer den schwarzen Peter in der Hand zu halten.
MfG
Dirk Grafe