Ja, eine solche Haftpflicht macht mit Eigentumsübergang Sinn, ist aber keine Pflichtversicherung.
Keine Pflicht, aber ein Bauherr sollte keinesfalls darauf verzichten. Der mögliche Schaden eines Haftpflichtfalls kann existenzbedrohend sein! Daher sollte -- wenn man selbst der Bauherr ist -- unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eine Bauleistungsversicherung versichert Schäden am unfertigen Haus beispielsweise durch Sturm. Auch diese Versicherung dürfte für die meisten Bauherren sehr zu empfehlen sein. (Diese Versicherung deckt aber keine Schäden durch Diebstahl ab. Auch Feuer, Blitz, Explosionen werden nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Daher ...)
Die Feuerrohbauversicherung tut, was ihr Name suggeriert. Diese Versicherung dürfte neben anderen durch jede finanzierende Bank zur Pflicht erkoren werden. Für finanziell limitierte Bauherren ist sie eh empfehlenswert. Man kann direkt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die die Feuerrohbauversicherung enthält. (Umgekehrt können Kunden von echten Bauträgern häufig die vom Bauträger abgeschlossene Feuerrohbauversicherung bei Übernahme des Hauses übernehmen und als Wohngebäudeversicherung weiterführen.)
Wenn das Haus fertig ist, empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung. Wer das Haus auf Kredit finanziert, dürfte diese Versicherung sowieso als Auflage haben. Heute nicht mehr so relevant, aber es erwähnt: Öltankbesitzer sollten eine Gewässerschadenhaftpflicht. Ob eine separate Elementarschadenversicherung nötig ist, hängt vom Umfang der Wohngebäudeversicherung ab und vom Risiko. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen können diese über die Wohngebäudeversicherung mitversichern oder separat versichern.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist für eine selbst bewohntes Eigenheim nicht nötig. In aller Regel Decken normale Privathaftpflichtversicherungen alle relevanten Risiken ab. Im Zweifel muss man die Versicherungsbedingungen studieren. Vermieter und Mitglieder von Eigentümergemeinschaften müssen gesondert betrachtet werden.
Fazit:
Für unverzichtbar halte ich die Bauherrenhaftpflicht (soweit zutreffend) und die Privathaftpflichtversicherung. Alles weitere ist optional, jedoch für die meisten privaten Bauherren und Eigenheimbesitzer (also die 99 % der Bevölkerung, bei die finanziellen Mittel irgendwie begrenzt sind) i.d.R. mindestens anzuraten.
Gleichzeitig bleiben Risiken: Diebstahl, Insolvenz des GU/GÜ/Bauträgers, allgemeine Unwägbarkeiten am Bau ... Gegen das Insolvenzrisiko können Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft helfen (sollte zweckmäßigerweise vor der Unterschrift verhandelt werden). Gegen alle anderen Risiken helfen Zuversicht, Umsicht und eine gewisse finanzielle Reserve.
HTH