B
Bauen15/16
ja, wir haben auch die Urteile von 2007 gelesen und sind auch der Meinung, dass die Bank zahlen muss.
Aber die Bank pocht darauf, dass WIR den Gutachter über sie beauftragen. Somit sind sie in unseren Augen aus dem Schneider. Im Urteil steht nur dass die Bank den Gutachter nicht auf unsere Kosten beauftragen darf. Aber in dem Fall würden wir ja notgedrungen den Gutachter beauftragen. In dem Antrag stehen auch die Kosten die wir zahlen sollen.
Wenn wir den Gutachter nicht beauftragen bekommen wir keine Darlehensvertrag
Aber die Bank pocht darauf, dass WIR den Gutachter über sie beauftragen. Somit sind sie in unseren Augen aus dem Schneider. Im Urteil steht nur dass die Bank den Gutachter nicht auf unsere Kosten beauftragen darf. Aber in dem Fall würden wir ja notgedrungen den Gutachter beauftragen. In dem Antrag stehen auch die Kosten die wir zahlen sollen.
Wenn wir den Gutachter nicht beauftragen bekommen wir keine Darlehensvertrag