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Die Traufhöhe wird definiert als Schnittpunkt von Außenkante Mauerwerk und Oberseite Dachhaut; das kann bei Staffelgeschossen auch die OK der Attika sein, wobei zusätzliche Geländer zur Erreichung der notwendigen Brüstungshöhe hier i. d. R. nicht angerechnet werden. Entscheidend ist, ob Staffelgeschosse im Bebauungsplan zugelassen sind, welche Dachformen, welche Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl etc. Die Gemeinden/die Städte können die "Traufhöhe" im Bebauungsplan selbst definieren,
Die Abstandsfläche des Staffelgeschosses kann dann ggf. auch auf diesen Schnittpunkt im Dach des Staffelgeschosses bezogen werden; es muß dementsprechend weit von der Grundstücksgrenze entfernt geplant werden. Daraus ergibt sich der Mindestabstand zwischen Attika und Außenkante MW des Staffelgeschosses.
Ich würde empfehlen, sich für einen Vorentwurf und zur Klärung dieser ganzen Bau- und planungsrechtlichen Fragen mit einem Architekten in Verbindung zu setzen. Oder zumindest einen ö.b.u.v. Vermessungsingenieur mit der rechtlich einwandfreien Interpretation des B-Plans zu beauftragen.
Die Abstandsfläche des Staffelgeschosses kann dann ggf. auch auf diesen Schnittpunkt im Dach des Staffelgeschosses bezogen werden; es muß dementsprechend weit von der Grundstücksgrenze entfernt geplant werden. Daraus ergibt sich der Mindestabstand zwischen Attika und Außenkante MW des Staffelgeschosses.
Ich würde empfehlen, sich für einen Vorentwurf und zur Klärung dieser ganzen Bau- und planungsrechtlichen Fragen mit einem Architekten in Verbindung zu setzen. Oder zumindest einen ö.b.u.v. Vermessungsingenieur mit der rechtlich einwandfreien Interpretation des B-Plans zu beauftragen.