Bau-Planungsphase - Wann beginnen?

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B

Beule

Meine Freundin (bald Frau und ja sie weiß auch davon ) und ich sind beide im öffentlichen Dienst angestellt. Bislang sind noch keine Kinder da aber zukunftsorientiert sollten es 2 vllt auch 3 werden. Ein kleines bisschen hängt das ja immer vom Geld ab und demnach hängts auch direkt mit dem Häuschen zusammen abgesehen von der Zimmeranzahl.... aber nun mal von vorne.

Wir haben bereits ein Grundstück gekauft. Es liegt in Fredersdorf (15370) in der nähe von Berlin (30-45 min bis Zentrum). Größe beträgt 840 qm und Grundflächenzahl soll wohl 0,25 sein... "soll wohl sein", weil bei umliegenden Immobilien man dabei ins grübeln kommen könnte. Soweit so gut ist dies ein Grundstück im gewachsenem Wohngebiet also kein reines Baufeld. Das Grundstück ist Bauträgerfrei. Kaufpreis waren 85.000 € obwohl der Bodenrichtwert von 70 €/m² spricht. Dementsprechend sah dann auch die Finanzierung aus. 59.000 € Immobilienkredit, 1.000 € Eigenkapital und 25.000 € privat Kredit mit Sondertilgungsrecht. Jetzt nicht in mütterlichen Rat verfallen bitte. Wir wussten was wir tun. Daher auch der kleine Hinweis für euch mit "Sondertilgungsrecht". Auch der Preis war für unser befinden zwar hoch aber gerechtfertigt und ganz wichtig bezahlbar. Es ist vorher als Wochenendgrundstück genutzt worden. Darauf befindlich ein sehr gut erhaltener Bungalow von 30 qm mit Teilunterkellerung und weiteren 30 qm ... geschlossener Vorbau? Wintergarten? Flurähnlicher Vorbau mit Wintergartencharakter??? Es lässt sich schwer beschreiben. Auf jeden Fall trocken, windgeschützt, ungedämt, verschlossen und gefliest. Der Bungalow als solches ist gedämmt und hat doppelt verglaste Fenster. Auf jeden Fall kein für meine Begriffe handelsüblicher DDR Bungalow. Der Bungalow befindet sich im vorderen Drittel des Grundstücks. Abwasser ist angeschlossen am Bungalow und Trinkwasser befindet sich derzeit in der Auftragserteilungsphase. Strom und Telefon liegen dann natürlich auch schon an. Lediglich Gas ist "nur" straßenseitig erschlossen. Dann zum Grundstück selber ist es pflanzentechnisch vielseitig und gepflegt. Zaun, Hecken, Teich... das ganze Programm eben vorhanden. Die Maße des Grundstücks 18 m x 47 m grob.

Nun zum eigentlichen. Wissen möchte ich gerne wie ihr einschätzt wo die Reise bei uns in etwa hingehen könnte und ob sich das deckt mit unseren (Wunsch-)Vorstellungen. Der Wunsch ist in solchen Sachen ja oftmals auch ein negativer Indikator. Deswegen die Meinung unbeteiligter Dritte mit Erfahrungsreportoire kann dabei helfen bin ich der Meinung.
Ich probiere so viel wie möglich Einblick zu geben. Meckert aber nicht gleich rum wenn ich was vergesse. Wenn ich kann schieße ich es nach.

Wir zwei sind im öffentlichen Dienst abgesichert (Nein keine Beamten, ganz normale Angestellte sind wir). Netto sind das 3.700 € bei uns gemeinsam. Perspektivisch geht die Reise kurzfristig auf 4.000 €. Derzeit zahlen wir 400 €/ mtl. für das Grundstück - schnellstmöglichste Tilgung derzeit anvisiert. Zur Seite packen kann jeder von uns derzeit 600-700 € mtl. Eine monatliche Rate später sollte sein 1.000 € - 1.200 € zzgl. Nebenkosten.

Zum Haus bzw. den Vorstellungen dazu: Es soll eine Stadtvilla werden mit 120 - 130 qm. Die umbaute Fläche KANN eine Größe von bis zu 10 x 10 mit Einhaltung der Grenzbebauung betragen. Später lade ich dazu auch eine Skizze mal hoch - technisch gerade nicht möglich.
Gebaut werden soll mit einem Stein... am liebsten Kalksandstein. Unsere Wünsche sind Fußbodenheizung, Kochinsel, Smarthome, Kamin, begehbarer kleiderschrank, Keller. Verzichtbar sind Keller und Kochinsel. In Eigenleistung wären möglich: Kellerabdichtung, Gas-Wasser-Installation, Elektroinstallation, Fussböden und Malerarbeiten durch entsprechendes familiäres Personal. Nebenkosten durch die Aufnahme bestehender Leitungen im Grundstück sollten sich in Grenzen halten. Geplant ist zum Beispiel den Trinkwasseranschluss, der im Keller des Bungalows verlegt werden soll, hinter der Wasseruhr wieder raus zu legen und in 1,30 m tiefe Frostfrei in den hinteren Teil des Grundstücks verlegen.

Fragen:
1. Fehlen Angaben für alle nachstehenden Fragen?
2. Ist unser Vorhaben bislang soweit realistisch oder schauen wir zu sehr durch die rosarote Brille?
3. Was ist eine sinnvolle Herangehensweise alles weitere bautechnisch zu planen?
4. Was könnte ein möglicher Zeitrahmen sein/ mit was muss man grob rechnen?

Sorry falls es sich jetzt zum Schluss abgehackt liest, ist das leider grade hier meinen Umständen des ungeplanten Etappenschreibens geschuldet.
 
B

Beule

Kein Bebauungsplan. Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch möglich

Tante Edit(h): ich wusste ich hab was vergessen... dabei wirds auch mit Sicherheit nicht bleiben
 
wpic

wpic

Kläre erst einmal den planungsrechtlichen Status deines Grundstückes. Die Bebauung mit einem Ferienhaus kann lt. Baunutzungsverordnung auf eine Einstufung als Kleinsiedlungsgebiet (§2) oder als Sondergebiet (§10) hinweisen. Darauf lässt z.B. die Größe des Bungalows von 30m2 schließen.

Wenn dem so sein sollte, bleibt zu prüfen, ob eine Bebauung mit einem Wohnhaus zulässig ist. Dies und andere Bau- und planungsrechtliche Fragen klärt Ihr am besten in der Zusammenarbeit mit einem Architekten, der im Rahmen einer sog. Bauvoranfrage (BVA), vor dem eigentlichen Bauantrag, die prinzipielle Zulässigkeit des Bauvorhabens mit den Bau- und ggf. anderen Behörden klärt, z.B. der Unteren Landschaftsbehörde oder der Unteren Wasserbehörde. Die BVA ist dann regelmäßig notwendig, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sondern die Zulässigkeit des BV nach §34 Baugesetzbuch geklärt werden muß. Zu Bauvoranfrage kann dann auch bereits ein Vorentwurf des Hauses gehören inkl. Kostenschätzung.
 
B

Beule

Stehen denn in der Nachbarschaft viele Stadtvillen mit 30° Walmdächern?
Viele ist übertrieben aber hier und da und dort stehen immer mal wieder welche.

Kläre erst einmal den planungsrechtlichen Status deines Grundstückes. Die Bebauung mit einem Ferienhaus kann lt. Baunutzungsverordnung auf eine Einstufung als Kleinsiedlungsgebiet (§2) oder als Sondergebiet (§10) hinweisen. Darauf lässt z.B. die Größe des Bungalows von 30m2 schließen.

Wenn dem so sein sollte, bleibt zu prüfen, ob eine Bebauung mit einem Wohnhaus zulässig ist. Dies und andere Bau- und planungsrechtliche Fragen klärt Ihr am besten in der Zusammenarbeit mit einem Architekten, der im Rahmen einer sog. Bauvoranfrage (BVA), vor dem eigentlichen Bauantrag, die prinzipielle Zulässigkeit des Bauvorhabens mit den Bau- und ggf. anderen Behörden klärt, z.B. der Unteren Landschaftsbehörde oder der Unteren Wasserbehörde. Die BVA ist dann regelmäßig notwendig, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sondern die Zulässigkeit des BV nach §34 Baugesetzbuch geklärt werden muß. Zu Bauvoranfrage kann dann auch bereits ein Vorentwurf des Hauses gehören inkl. Kostenschätzung.
Na also nen Kleingartensiedlungsgebiet ist es nicht (mehr). Aber die Vorstellung wäre schon witzig. Das war mal vor der Wendezeit alles eher mit Wochenendgrundstücken besiedelt. Inzwischen ist das die Seltenheit.
Ich hatte telefonisch vorab schon mal beim Bauamt angefragt wie es aussieht. Prinzipiell vom Grundgedanken her solle das wohl kein Problem darstellen in zweiter Reihe auf diesem Grundstück zu bauen. Mir ist das schon bewusst welcher Aussagegehalt hinter einer telefonischen Auskunft steckt. Festmachen kann man daran nichts.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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