Kampa AG Insolvent ?
DGAP-Adhoc: Kampa AG (deutsch)
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Kampa AG: KAMPA AG stellt Zahlungen ein; Insolvenzantrag in Vorbereitung
Kampa AG / Insolvenz
11.03.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Minden, 11. März 2009. Die KAMPA AG und ihre Tochtergesellschaften sind
zahlungsunfähig und haben ihre Zahlungen eingestellt. Der Vorstand wird
unverzüglich Insolvenzantrag für die KAMPA AG und ihre
Tochtergesellschaften stellen. Ob einzelne Konzerngesellschaften hiervon
ausgenommen werden können, wird derzeit noch geprüft.
Aus aktuellem Anlaß noch mal !
Liebe Betroffene!
Aus der derzeitigen Entwicklung und weil hier nicht alle Besucher die vorangegangen Texte lesen, stelle ich hier noch mal meinen Text an Geschädigte von verschiedenen Baufirmen u. Bauträgern ein.
Bevor jetzt gleich der Text folgt, möchte ich noch mal, auf Grund von Falschinformationen, auf eine vermeintlich propagierte Vertragsaufkündigungsmöglichkeit eingehen.
Der >>>> ANTRAG <<<< auf Insolvenz ist >>>> KEINE <<<< Grundlage einer außerordentlichen Vertragsaufkündigung!
Erst muss das Gericht die Insolvenz durch Beschluss bestätigen (ob Eröffnung der Insolvenz, oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse).
Ist die Insolvenz also dann gerichtlich bestätigt, könnte man, "theoretisch", eine außerordentliche Kündigung wegen nachweislicher Unfähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen geschuldeten Leistung begründen.
Wenn da nicht noch der Vertrag mit den vielen versteckten Klauseln wäre!
Der Liquidator, oder bei Insolvenzeröffnung eingesetzte Insolvenzverwalter, kann einen sich angeblich darstellenden Fortbestand der Verträge nicht damit begründen, dass er versuche würde die vertragliche Leistung dochnoch zu erbringen.
Jedweder Vorschlag seinerseits, Sie gegen einen zu bezahlenden Restbetrag aus dem Vertrag zu entlassen, ist nur der Versuch an weiteres Geld zu kommen.
Auch seine Aufforderung zur Zahlung von Raten wegen erbrachter Leistung ist eine Finte, denn sie haben ein Rückbehaltungsrecht auf Grund von Schadensersatzansprüchen gegen die Firma, mit der sie den Vertrag haben.
Alles Geld, was sie in diesen Zusammenhängen zahlen, sind sie definitiv los und können es sich nur ganz schwer zurückerklagen (die meisten gehen bei so einer Sache auf Grund der Kosten Wasser saufen).
So nun noch mal der andere Text:
Allgemein für alle Betroffenen
Hallo liebe Bauherren!
Ich kann nicht umhin, da ich dieses Forum vollständig gelesen habe, festzustellen, dass im Grunde viele Firmen dasselbe machen, als damals die Domizil Conzept GmbH den Geist auf gab.
Insbesondere fangen alle Bauleiter, Vertriebler und Firmen-Beschäftigte selber an, die Bauherren, die sie in Not gebracht haben, unter Vorspieglung falscher Tatsachen, in neue Fallen zu locken.
Schon damals sind sehr viele Bauherren mit diesem sogenannten Domiziltrick auf die Nase gefallen und haben wirklich alles verloren.
Der Eine oder Andere wird sich jetzt fragen, was weiß der denn davon?
Ich sage, ......... eine ganze Menge, ...... da ich sehr viele solcher betroffenen Bauherren betreut habe und versucht habe, zu retten, was zu retten ist (Übringens kostenlos). Im übrigen mache ich das bereits mehr als 18 Jahre.
Nun schreibt, im Fall der Deutschen Massivhaus GmbH, der Baustoffhändler, der um 1,2 Mio. geprellt wurde. Ich habe diesen Eintrag gelesen und kann ihn als sehr sachlich und wahrheitsgemäß bezeugen. Muß aber nicht heißen, dass solch ein Fall auch bei anderen insolventen Firmen vorliegt.
Bitte, liebe Bauherren, läßt Euch nicht von den falschen Propheten, die behaupten:
> Mit den baue ich jetzt
viel billiger
> der hat mir
billig geholfen aus dem Vertrag rauszukommen
> ich habe schon so vielen geholfen ...... (
gegen Geld, ohne Erfolg)
> Wir werden Eure Häuser fertig bauen
> Unser Interesse gilt nur den Bauherren
> Speziell für die betroffenen Bauherren haben wir ein geschlossenes
Forum gegründet (
Warum? gibt es was zu verbergen?)
> Mein Anwalt ist der beste
> Wir übernehmen Ihren Vertrag zu den gleichen Konditionen
> usw,
über den Tisch ziehen.
Ich habe so Viele alles verlieren sehen, Familien wurden völlig zerstört, bis hin zum Selbstmordversuch.
Das hört sich alles schlimm an und man gönnt sowas Keinem, deshalb hier ein paar wichtige Tipps, der Reihenfolge nach:
1. Unabhängig vom Vertrag gibt es immer eine Vertragsklausel nach Baugesetzbuch,
die sogenannte Vertragsstrafe bei Kündigung, bitte genau lesen und
beachten, bevor man unsachgemäß kündigt.
2. Erst mal und vor allem Anderen, zur Zeit keine Rechnungen mehr
bezahlen (auch wenn sie fällig sind nach Zahlplan), weil vielleicht, wie bei DM oder Kampa die GF oder Vorstände, dass eine Schieflage im Unternehmen herrscht.
3. Auch keine Gelder an die Firmen, die für solche Firmen gearbeitet haben, bezahlen.
Wichtig, denn mit denen haben sie kein Vertragsverhältnis, deren
Vertragsverhältnis besteht nur mit Ihrem Unternehmer, weshalb diese auch keinen Anspruch auf Zahlung durch Sie haben (Lassen Sie sich in diesem
Zusammenhang nicht von den Handwerksfirmen, wie auch immer,
drohen).
Es gibt auch leider bei Denen den Einen oder Anderen, der sich nicht
benehmen kann.
4. Es gilt immer das Gesetz und das heißt, dass man seine Ansprüche aus
Vertragsleistungen, wenn sie nicht erbracht werden, mit angemessener
Fristsetzung anmahnen muß (bitte per Einschreiben/Rückschein und
Einwurfeinschreiben). In der Regel beträgt die Einzelfrist 10 Kalendertage.
5. Nachfristen, mit Androhung der Vertragsaufkündigung wegen
Nichterfüllung des Vertrages, setzen (Immer Einschreiben wie vor).
6. Wenn diese Fristen ohne Ergebnis verstrichen sind,
dann gehen Sie
zum Anwalt, damit Der eine
vernünftige und rechtlich einwandfreie
Kündigung des Vertrages aufsetzt. Achten Sie hierbei auf die Kosten. Abrechnung nach Bargo wird teuer, auch Stundensätze. Wenn möglich für den Einzelfall eine Pauschale vereinbaren. Mehrere Angebote einholen.
7. Lassen Sie sich nicht von ehemaligen Bauleitern und Firmen einfangen,
sondern suchen Sie sich für die nach Vertragsaufkündigung weiter zu führenden Arbeiten, einen
unabhängigen Baubetreuer, der auch
wirklich was davon versteht und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Dieser Unabhängige ist wirklich der wichtigste!
Nur Erfahrene können ihnen aus Ihre Misere helfen. Achten Sie aber darauf, dass sie nicht auf solche reinfallen, die Ihnen Firmen empfehlen wollen.
schlussendlich sind noch viele andere genauso wichtige Dinge zu beachten, die hier aber den Rahmen sprengen würden.
Ein Punkt liegt mir aber noch sehr am Herzen!
Lassen Sie sich nicht von Schreiben eines für die Insolvenz eingesetzten Rechtsanwaltes, Insolvenzverwalters ins Bockshorn jagen!
Die bieten an, gegen Zahlung eines Betrages Sie aus dem Vertrag zu lassen und behaupten, dass sie sonst nur gegen Vertragsstrafe kündigen können!
Das ist gelogen!
Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, kann sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen, was in der Regel eine außerordentliche Vertragaufkündigung, mit Anspruch auf Schadenersatz zuläßt.
Also, wenn jemals so ein Schreiben auftaucht, sofort zum Anwalt oder melden Sie sich bei mir unter Der Bauherrennotruf, einfach draufklicken und auf Kontakt gehen. Ich verspreche hiermit öffentlich, das Sie nichts für diese Hilfe bezahlen müssen.
Gilt übrigens auch, wenn man von Ihnen verlangt, dass nach Zahlungsplan noch zu zahlen hätten. Hierbei machen Sie einfach ihren Verrechnungsanspruch auf Schadenersatz geltend.
Zum Abschluss!
Sie werden erkennen, das der Eine oder Andere wertvolle Tipp dabei ist und das es sich hierbei um keinerlei Rechtsberatung handelt, weshalb ich auch immer wieder auf die Rechtsanwälte verwiesen habe.
Ich hoffe aber einen Beitrag zur Absicherung Ihres Bauvorhaben geleistet zu haben.
Somit verbleibe ich,
MFG