S
sauerpeter
Mal eine Frage zur Grenzbebauung.
Wenn auf dem Grundstück schon seit 20 Jahren ein alter massiver Schuppen steht, muss ich diesen dann zur Grenzbebauung dazu zählen? Er stand ja schon vor dem Kauf?
Und was ist, wenn er auf der gesamten Länge ca. 20 cm über der Grenze steht? Ist das dann Grenzbebauung? Bei uns ist das der Fall, die Nachbarn haben uns gesagt, das der ein bißchen bei ihnen drauf steht, die damit aber absolut kein Problem haben. Die haben daran an dann gleich ihre Garage gebaut.
Auf der anderen Seite würden wir nun aber auch gern eine Garage hinsetzen. Falls ich den o.g. Schuppen für dei Grenzbebauung mit einplanen muss, kann ich dann den Nachbarn fragen, ob er damit einverstanden wäre, wenn ich da eine 9m lange Garage hinsetze? Würde das auf meine Kosten dann von einem Notar beurkunden lassen, das es sicher ist. Sofern er natürlich einverstanden ist. Dann hat man ein öffentliche rechtliches Dokument mit Nachweis, das beide einverstanden sind.
Geht das?
Wenn auf dem Grundstück schon seit 20 Jahren ein alter massiver Schuppen steht, muss ich diesen dann zur Grenzbebauung dazu zählen? Er stand ja schon vor dem Kauf?
Und was ist, wenn er auf der gesamten Länge ca. 20 cm über der Grenze steht? Ist das dann Grenzbebauung? Bei uns ist das der Fall, die Nachbarn haben uns gesagt, das der ein bißchen bei ihnen drauf steht, die damit aber absolut kein Problem haben. Die haben daran an dann gleich ihre Garage gebaut.
Auf der anderen Seite würden wir nun aber auch gern eine Garage hinsetzen. Falls ich den o.g. Schuppen für dei Grenzbebauung mit einplanen muss, kann ich dann den Nachbarn fragen, ob er damit einverstanden wäre, wenn ich da eine 9m lange Garage hinsetze? Würde das auf meine Kosten dann von einem Notar beurkunden lassen, das es sicher ist. Sofern er natürlich einverstanden ist. Dann hat man ein öffentliche rechtliches Dokument mit Nachweis, das beide einverstanden sind.
Geht das?