KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller

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C

cumpa

Guten Morgen.
Mir wurde anfangs ein KfW 55 Haus angeboten mit Weisser Wanne und teilbeheiztem Keller ( 2 Räume ) währen die anderen 2 Kellerräume ohne Fußbodenheizung bleiben sollten.
Jetzt wo es in die Ausführungsplanung geht, heisst es plötzlich daß KfW 55 nur erreicht wird, wenn der gesamte Keller beheizt wird.
Dafür werden zusätzlich 65qm beheizt und 4500€ mehr veranschlagt.
Noch dazu muss die Erdwärmepumpe eine Größe größer dimensioniert werden und die Erdwärme-Bohrung muß noch tiefer sein.
Was die größere Heizung und das tiefere bohren kostet weiß ich noch nicht.
Damit habe ich Werder gerechnet noch kalkuliert.
Kann man denn ein KFW 55 erreichen mit Kaltkeller ? Erd-Wärmepumpe muss trotztdem im Keller.
 
andimann

andimann

Moin,

So einfach ist das alles nicht zu beantworten:

Wie baust du? Bauträger oder GU/GÜ oder Selbstvergabe?

ist der Werkvertrag schon unterschrieben und wenn ja, was steht drin? Wenn die dir da schon KFW 55 zu einem Festpreis zugesagt haben, würde ich an deiner Stelle sagen: "Not my f****ING Problem"

Wenn du sowas nicht drin stehen hast, hast du nun vermutlich ein Problem und da will sich jemand auf deine Kosten den nächsten Karibikurlaub zu finanzieren....

Die 4500€ für 65 qm Fußbodenheizung ist auf der Unverschämtheitsskala schon ziemlich weit oben. Das sind 70 € /qm!

Ob das Beheizen des Kellers einen Einfluss auf KFW 55 oder nicht hat, kann ich nicht beurteilen. Mir ist aber auf den ersten Blick nicht so recht einsichtig, dass ich durch ein Vergrößern der beheizten Fläche und ein Vergrößern der Heizung einen besseren Standard erreichen soll. Aber da sollte besser ein Energieberater etwas zu sagen.

Also, guck' erst mal sehr genau in deinen Vertrag, was da geschrieben steht und was zugesagt ist.

Ansonsten wäre es eine Option auf den KFW 55 Standard zu verzichten. Solche Mehrkosten holst du niemals durch die KFW Förderung rein.

Viele Grüße,

Andreas
 
C

cumpa

Hallo Andimann.
Ich baue mit Gu auf meinem Grundstück.
Wir haben Festpreis vereinbart mit KFW 55. Der Keller sollte von außen gedämmt werden, 2 Räume beheizt und 2 Räume unbeheizt.
Jetzt sollen alle Räume beheizt werden, was diese 4500€ Mehrkosten verursacht.
Gleichzeitig soll die "erste" Heizung VWF 88/4 dann nicht mehr reichen und eine größere soll her ( Vwf 104/4 ? ).
Logischerweise muss dann noch tiefer gebohrt werden.
Alles in allen wahrscheinlich ca.8-10000€ teurer als geplant.
Habe Rücktrittsrecht wenn KFW 55 Standard nicht erreicht werden kann.
Was dann ?
Auf KfW 70 downgraden ? Bauantrag war 30.11.15 eingereicht , aber noch nicht genehmigt.
 
andimann

andimann

Moin,


da ist nun ein genauer Blick in den Vertrag fällig. Wenn wirklich KFW 55 für einen Festpreis zugesagt wurde, würde ich dem GU eine freundliche Antwort schreiben, was er denn bitte von dir will. Er hat KFW 55 zugesagt und nun muss er liefern, fertig! Wenn er sich verkalkuliert hat und nun Mehrkosten hat, ist das sein Problem und er soll dir nicht die Ohren vollheulen!

Aber vermutlich wird der sich irgendwelche Schlupflöcher offen gelassen haben. Da ist nun ggf.. ein Ratschlag vom Anwalt einzuholen. Habt ihr euren Vertrag und die Bauleistungsbeschreibung vorher vom Anwalt/Sachverständigen prüfen lassen?


Kann gut sein, dass du dich da ggf.. auf einen Kompromiss einlassen musst. Zwei Keller nicht zu beheizen ist vielleicht ohnehin keine gute Idee.


Für den Bauantrag ist es ja nicht entscheidend, was du letztendlich baust. Dem Bauamt ist wichtig, dass du die gesetzlichen Regelungen einhältst und damit musst du bei unter KFW 100 bleiben und gut ist. Von daher kannst du sicher auch problemlos auf KFW 70 downgraden, das würde ich mir aber als letzte Option offen halten.


Und ich merke gerade, dass ich mein Bauamt hier mal echt loben muss: wir haben den Bauantrag am 23.12 eingereicht, am 28.12 kam schon die Entscheidung, dass es nicht im Freistellungsverfahren durchgeht, sondern als richtiger Bauantrag weiter geführt wird. Und der war am Ende Januar fertig genehmigt. Alles in allem nur 5 Wochen


Viele Grüße,


Andreas
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir haben Festpreis vereinbart mit KFW 55.
Wie lautet der _genaue_ Textbaustein zu KfW 55?

Der Keller sollte von außen gedämmt werden, 2 Räume beheizt und 2 Räume unbeheizt.
Was in meinem Augen zwar Unsinn ist - aber auch hier: wie lautet der _genaue_ Textbaustein?

Jetzt sollen alle Räume beheizt werden, was diese 4500€ Mehrkosten verursacht.
Was _ist_ in den TEUR 4.5 enthalten?

Gleichzeitig soll die "erste" Heizung VWF 88/4 dann nicht mehr reichen und eine größere soll her ( Vwf 104/4 ? ).
Ich gehe davon aus, daß die Kapazität des Wärmeerzeuger erhöht werden muß.

Logischerweise muss dann noch tiefer gebohrt werden.
Das hängt davon ab, wie viel Bohrmeter bisher geplant sind.

Habe Rücktrittsrecht wenn KFW 55 Standard nicht erreicht werden kann.
Das wie _genau_ ausformuliert ist?

Auf KfW 70 downgraden ?
Wahrscheinlich: kommt halt darauf an, was für einen solchen Fall in Deinem Vertrag _genau_ vorgesehen ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Wie lautet der _genaue_ Textbaustein zu KfW 55?
Die Firma ..... liefert und erstellt ein KfW-55 Stand Energieeinsparverordnung 2015* Massivhaus
mit der Bezeichnung „...... V4“ (mit Keller) zu einem Gesamtkaufpreis inklusive MwSt. in der
gesetzlichen Höhe 355.715,00 EURO * mit Wärmepumpe, erforderlichem Dämmpaket und kontrollierter Be-und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung
Was _ist_ in den TEUR 4.5 enthalten?
65qm Fußbodenheizung zusätzlich ( 2 Räume)
Ich gehe davon aus, daß die Kapazität des Wärmeerzeuger erhöht werden muß.
Durch die mengenmäßig erhöhte Heizfläche ist wohl eine stärkere WP erforderlich.
Das hängt davon ab, wie viel Bohrmeter bisher geplant sind.
Bisher geplant 2 X 80 Meter.
Das wie _genau_ ausformuliert ist?
Energiestandard
Die in dieser Leistungsbeschreibung dokumentierte Konzeption der Baustoffe und der technischen
Ausstattung, ist ausreichend um den Energiestandard gemäß KfW 55 Stand Energieeinsparverordnung 2015 zu erreichen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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