vorbehaltlose Zahlungsverpflichtung?

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E

ebay_junky

Hallo und guten Abend,

nachdem mir Tante Google in keinster Weise helfen konnte und mich auch die Forumssuche nicht weiter gebracht hat, möchte ich hier mal die Profis fragen.

Ich habe hier einen Bauvertrag zu liegen, in dem eine "vorbehaltlose Zahlungsverpflichtung eines deutschen Kreditinstituts" gefordert wird - was ist darunter genau zu verstehen und was soll man davon halten?

Zusatzfrage: der werte Finanzierungsvermittler rät zu einem baldigen Abschluss, da sich zum 11.03. die Finanzierungskonditionen verschlechtern würden - als Begründung liefert er, dass ab dann die Finanzierungsplattformen umgestellt würden (???) und sich ja eh ab dem 21.03. die Regeln für Baufinanzierungen ändern würden...

Das ganze macht mich doch ein wenig mißtrauisch (Ersatzfrage: bin ich paranoid?).

Vielen Dank für Eure Mühe im voraus :-)
 
T

toxicmolotof

Hallo,

eine vorbehaltlose Zahlungsverpflichtung kannst du als eine Art Blankoscheck verstehen. Nicht im dem Sinne als Scheck, aber als Zahlungszusage oder Bürgschaft ohne einschränkende Bedingungen.

Wer soll diese denn liefern? Du oder der Bauunternehmer? Und warum?

Ab dem 21.3. ändert sich tatsächlich fast alles, da dann eine europäische Richtlinie in deutsches Recht übernommen wird. Ob dies jetzt einen rechtlichen Nachteil entspricht wage ich zu bezweifeln. Am langen Ende könnte ein späterer Abschluss vorteilhaft sein aus Kundensicht. Ob die entstehenden Aufwendungen gleichzeitig zu einer Konditionenerhöhung führen vermag ich nicht zu beurteilen.

Wer wann wo und wie die Systeme umstellt wird wohl von Bank zu Bank und von Makler zu Makler unterschiedlich sein. Vielleicht gibt es wirklich eine Aussage einer Bank, die Konditionen zu erhöhen. Und was ist mit den anderen 500 Banken?

In jedem Fall ist aber Zeitnot und Druck ein schlechter Berater. Die Welt wird nach dem 21.3. zwar eine andere sein, aber es wird wohl niemand dadurch zu Schaden kommen.

Das würde ich ihm genau so sagen und sein Gesicht würde ich gerne sehen.
 
E

ebay_junky

Danke für die Antwort,

dass dies so in die Richtung "Blankoscheck" geht, habe ich schon befürchtet - natürlich will der Hausanbieter den von mir haben...
Und ich befürchte auch, das dies evtl. auch nicht kostenlos vom Kreditinstitut herausgegeben wird (Bankbürgschaften kosten meines Wissens nach Geld).

Warum? Steht so im Vertrag als zwingende Voraussetzung, dass der Anbieter sich überhaupt bewegt.

Und wenn die Frage aufkommt, warum ich mir dies gerade überhaupt antue und nicht sofort dankend abgelehnt habe - die sitzen hier auf einem der wenigen bezahlbaren Grundstücke (nach einem Jahr Suche wird man langsam mürbe).
 
V

Vanben

Guest
Ich fürchte dabei geht es nicht um irgendwelche Bürgschaften. Dass deine Bank dir das Geld gibt, steht ja schon fest. Der Anbieter möchte scheinbar darüber hinaus vertraglich festhalten, dass in jedem Fall gezahlt wird, also ohne das z.B. davon abhängig zu machen, ob der abzurechnende Bauabschnitt tatsächlich schon erreicht wurde, und/oder ggf. noch Mängel beseitigt werden müssten. Damit führt man scheinbar auch die anschließende Abnahme durch "konkludentes Handeln" durch, soll heißen: Durch deine (vorbehaltlose) Zahlung gilt der Bau (konkludent) als abgenommen (Das hat mir Tante Google zu dem Thema erzählt).

Und auch die von toximolotov erwähnte EU-Richtlinie solltest du dir mal ansehen. Ich denke, die möchte dein Vermittler gern umgehen, weil ihn dabei umfangreiche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten treffen. Diese scheint er, meiner Meinung nach, für sich selbst als "nachteilig" (ich will nicht sagen "gefährlich") anzusehen und deshalb macht er Druck. Wenn sich durch diese zusätzliche Bürokratie die Preise erhöhen würden, dürfte das zum jetzigen Zeitpunkt bereits geschehen sein, in der Hinsicht würde ich mir also keine Sorgen machen.
 
B

b54

Reden wir hier nicht von einer Finanzierungsbestätigung ? Die erwarten die meisten Hausbaufirmen mittlerweile. Bei uns muss die spätestens bis zur Bemusterung vorliegen.
 
T

toxicmolotof

Aber eine vorbehaltlose Finanzierungs- UND Zahlungsbestätigung ist ein ganz schöner Kaliber.

Ich rate zu anwaltlicher Beratung durch eine baufachanwaltlicher Beratung.

Ihr könnt Euch damit mehr ans Bein binden als Euch bewusst ist.

Es könnte im übrigen auch eine Abtretung der Auszahlungsverpflichtung sein. Die kostet bei Banken übrigens sogar oft gar nichts.

Leider bin ich, was das Thema betrifft nicht mehr so nah dran, dass ich den genauen Hintergrund und damit Haken kenne.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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