Wenn du die Bauordnung nicht genau einhältst, wird es ein normales Baugenehmigungsverfahren. Dann müssen die Nachbarn informiert werden, da sie theoretisch gegen eine erteilte Baugenehmigung Einspruch erheben können.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Es kann auch ohne Abweichungen von Bauordnung oder Bebauungsplan eine Baugenehmigung angestrebt werden.
Der Unterschied zwischen Freistellungsberfahren und "echter" Baugenehmigung besteht also nicht darin, ob der Nachbar (alle Nachbarn) zustimmen muss oder nicht.
Dieser Unterschied bezieht sich lediglich darauf, ob der Architekt/Bauherr den Kopf für die Einhaltung hinhält oder ob das Amt eben dies prüft.
Wir haben mit Baugenehmigung gebaut, haben in mehreren Punkten sogar gegen den Bebauungsplan verstoßen, mussten aber keinen Nachbarn fragen, sie wurden Nichtmal informiert, weder vom Amt, noch von uns, weil diese Punkte keinen Nachbarn tangiert haben.