Ach so, hatte es auf den Nachwuchs bezogen. Aber Gehaltssteigerungen sind ja oftmals nur Inflationsausgleich, auch wenn wir eine solche zur Zeit nicht haben ;)
Nö, in den Fällen, wo Netto < Elterngeld + Kindergeld ist.... ich glaube, das sind gar nicht so wenige Fälle. Etwa wo sich Beide Lohnsteuerklasse 3 und 5 teilen oder der Elterngeldpart noch teilweise in Ausbildung steckt.
Wenn man Mathematiker wäre, könnte man die Nettogrenze ja mal genau ausrechnen. :cool: