B
Bauexperte
Auch bei Privatpersonen; liegt mir gerade in anderer Sache vor. Eine Bestätigung vorab ist im Behördenapparat nicht vorgesehen. Die Erklärung gibt es erst bei Vorlage des unterschriebenen Notarvertrages und nur an den Notar gerichtet.Ja, aber doch keiner Privatperson - mit der Stadt kenne ich das (ich meine, die haben das fast immer), wobei man sich da VOR dem Notarvertrag eine entsprechende Bestätigung jener Stellen gibt.
So zumindest bei uns geschehen...
Liebe Grüsse, Bauexperte