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Peanuts74
Also, unser Nachbar hat etwa 1m von der Grundstücksgrenze seine Garage gebaut.
Da er darauf eine Terrasse geplant hat und mit dem Geländer wohl über die 3m Höhe kommt, hat er im Vorfeld nach unserem Einverständnis gefragt, was wir ihm auch mündlich gegeben haben.
Demnächst wollen wir das ganze schriftlich fixieren. Ein Bekannter hatte uns jetzt geraten, dass wir uns ein Widerrufsrecht geben lassen sollen.
Um eins vorweg zu nehmen, wir wollen ihn nicht die Terrasse bauen lassen, uns das anschauen und in 2 Jahren evtl. sagen nö, gefällt uns doch nicht, wir widerrufen das ganze. Es geht lediglich darum, dass man im Falle eines Verkaufs unseres Hauses keinen (evtl. wertmindernden) Eintrag im Grundbuch stehen hat.
Sprich, bis wir das Haus verkaufen passiert diesbezüglich nichts, jedoch kann der Käufer das dann frei entscheiden.
Die Frage wäre also, kann man so etwas auf Widerruf machen?
Da er darauf eine Terrasse geplant hat und mit dem Geländer wohl über die 3m Höhe kommt, hat er im Vorfeld nach unserem Einverständnis gefragt, was wir ihm auch mündlich gegeben haben.
Demnächst wollen wir das ganze schriftlich fixieren. Ein Bekannter hatte uns jetzt geraten, dass wir uns ein Widerrufsrecht geben lassen sollen.
Um eins vorweg zu nehmen, wir wollen ihn nicht die Terrasse bauen lassen, uns das anschauen und in 2 Jahren evtl. sagen nö, gefällt uns doch nicht, wir widerrufen das ganze. Es geht lediglich darum, dass man im Falle eines Verkaufs unseres Hauses keinen (evtl. wertmindernden) Eintrag im Grundbuch stehen hat.
Sprich, bis wir das Haus verkaufen passiert diesbezüglich nichts, jedoch kann der Käufer das dann frei entscheiden.
Die Frage wäre also, kann man so etwas auf Widerruf machen?