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Steffi33
Hallo,
die sächsische Bauordnung besagt, dass Grenzbebauung an einer Seite Max. 9 Meter Länge ergeben darf. An beiden Seiten zusammen Max. 15 Meter. Ist das unumstößliches Gesetz? Oder kann man von dieser Bauordnung auch Ausnahmen beantragen? Wenn der Nachbar zum Beispiel zustimmt? Wir haben ein recht langes (aber schmales) Grundstück mit 72 Meter Länge und würden gern vorn 6 Meter Garage und weiter hinten im Grundstück, gleiche Seite, 6 Meter Schuppen an der Grenze aufstellen. Macht aber schon 12 Meter. Danke für Eure Tipps.
LG Steffi
die sächsische Bauordnung besagt, dass Grenzbebauung an einer Seite Max. 9 Meter Länge ergeben darf. An beiden Seiten zusammen Max. 15 Meter. Ist das unumstößliches Gesetz? Oder kann man von dieser Bauordnung auch Ausnahmen beantragen? Wenn der Nachbar zum Beispiel zustimmt? Wir haben ein recht langes (aber schmales) Grundstück mit 72 Meter Länge und würden gern vorn 6 Meter Garage und weiter hinten im Grundstück, gleiche Seite, 6 Meter Schuppen an der Grenze aufstellen. Macht aber schon 12 Meter. Danke für Eure Tipps.
LG Steffi