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taeps1984
Hallo zusammen,
im Anhang sieht man unser Problem. Wir haben im Wohnzimmer (EG) eine Eckverglasung mit einer Eckstützenverkleidung Stütze. Auf der vorderen Gartenseite im Wohnzimmer (EG) haben wir zwei größere festverglaste bodentiefe Fensterelemente. Darüber befindet sich das Kinderzimmer mit zwei kleineren Fensterelementen mit Dreh-Kippfunktion. Die Fenster im EG und OG bzw. deren mittlerer Fensterrahmen liegen mittig zueinander. Zumindest laut Fensterplan.
Jetzt ist es so, dass die Rohbauöffnungen in der Realität dem Grundriss entsprechen. Jedoch sind die Fenster nicht mittig zueinander. Das äußere Erscheinungsbild gefällt mir nicht, da die mittleren Rahmen nicht mittig zueinander sind und nicht der Ansichten bzw. dem Fensterplan entsprechen. Es wirkt von außen wie fehlgeplant und einfach nicht schön. Im Grundriss steht bei der Eckverglasung im Wohnzimmer (EG), "Eckstützenverkleidung Stütze je nach Statik". Ist aufgrund dieser Bezeichnung der Bauträger fein raus? Müssen also die oberen sowie unteren Fensterelemente nicht dem Fensterplan bzw. den Ansichten entsprechen, weil die Eckstützenverkleidung Stütze das Maß aller Dinge ist oder sind die Ansichten bzw. der Fensterplan entscheidend?
Hätte der Fensterbauer bzw. der Bauträger nicht während der Vermessung der Rohbauöffnungen (für die Fensterproduktion) Rücksicht auf die Ansichten nehmen müssen und die Fenster entsprechend anfertigen lassen müssen, damit die Optik des Fensterplans/Ansichten eingehalten wird? Zu diesem Zeitpunkt stand ja die Statik der Eckstützenverkleidung Stütze bereits fest?
Anders gefragt: Würde ihr auf die Stimmigkeit der beiden Fenster bestehen oder bin ich da chancenlos?
Vielen Dank vorab!!!
VG
Manuel
im Anhang sieht man unser Problem. Wir haben im Wohnzimmer (EG) eine Eckverglasung mit einer Eckstützenverkleidung Stütze. Auf der vorderen Gartenseite im Wohnzimmer (EG) haben wir zwei größere festverglaste bodentiefe Fensterelemente. Darüber befindet sich das Kinderzimmer mit zwei kleineren Fensterelementen mit Dreh-Kippfunktion. Die Fenster im EG und OG bzw. deren mittlerer Fensterrahmen liegen mittig zueinander. Zumindest laut Fensterplan.
Jetzt ist es so, dass die Rohbauöffnungen in der Realität dem Grundriss entsprechen. Jedoch sind die Fenster nicht mittig zueinander. Das äußere Erscheinungsbild gefällt mir nicht, da die mittleren Rahmen nicht mittig zueinander sind und nicht der Ansichten bzw. dem Fensterplan entsprechen. Es wirkt von außen wie fehlgeplant und einfach nicht schön. Im Grundriss steht bei der Eckverglasung im Wohnzimmer (EG), "Eckstützenverkleidung Stütze je nach Statik". Ist aufgrund dieser Bezeichnung der Bauträger fein raus? Müssen also die oberen sowie unteren Fensterelemente nicht dem Fensterplan bzw. den Ansichten entsprechen, weil die Eckstützenverkleidung Stütze das Maß aller Dinge ist oder sind die Ansichten bzw. der Fensterplan entscheidend?
Hätte der Fensterbauer bzw. der Bauträger nicht während der Vermessung der Rohbauöffnungen (für die Fensterproduktion) Rücksicht auf die Ansichten nehmen müssen und die Fenster entsprechend anfertigen lassen müssen, damit die Optik des Fensterplans/Ansichten eingehalten wird? Zu diesem Zeitpunkt stand ja die Statik der Eckstützenverkleidung Stütze bereits fest?
Anders gefragt: Würde ihr auf die Stimmigkeit der beiden Fenster bestehen oder bin ich da chancenlos?
Vielen Dank vorab!!!
VG
Manuel
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