Eingebaute Fenster gleichen nicht dem Fensterplan. Beanstandung?

4,00 Stern(e) 3 Votes
B

Bauexperte

Hätte ich auch gedacht, aber:

Außerdem hätte man es ja dann vor dem Fenstereinbau gemerkt (weil man ja nachmisst ).

Also: Sicher, dass der Rohbau stimmt?
Das das Rohbaumaß stimmt, ziehe ich keineswegs in Zweifel. Wäre es so, hätte der TE sicher etwas dazu geschrieben.

Ich gehe davon aus, dass der Fensterausschnitt an falscher Stelle (-8 cm von Seite x gemessen) ausgelassen wurde


Bauexperte von unterwegs
 
O

Otus11

Ein Mangel wäre es erst _nach_ Bauabnahme; bisher ist es ein schlichter Fehler, den es zu beseitigen gilt.
1.
Baumurks bleibt Baumurks - und damit ein "Mangel". Vor und nach der Abnahme.

Die Abnahme ist lediglich der Zeitpunkt, in dem sich die die Rechtsnatur eines Anspruchs wegen "Mängeln" vom sog. Erfüllungs-Schuldverhältnis in ein Gewährleistungsschuldverhältnis wandelt.
M.a.W.: Mit schweren Mängeln vor Abnahme habe ich als Auftragnehmer ggf. noch nicht "erfüllt"; nach Abnahme ist es ein Gewährleistungsanspruch ( für den sich nach Abnahme die Beweislast umkehrt).

2.
Erste Frage ist hier, ob auch bei (optischen) Mängeln eine umfangreiche Nacherfüllung verlangt werden kann - oder ob die unverhältnismäßig ist:

§ 635 III Baugesetzbuch
Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Heißt:
Wenn ein Auftragnehmer die Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig hohem Aufwand verweigert (§ 635 Abs. 3 Baugesetzbuch), dann ist er dennoch dem Auftraggeber wegen des Mangels zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Auftraggeber kann dann allerdings als Schaden nicht die Mängelbeseitigungskosten geltend machen, sondern nur den Minderwert des Bauwerks. Damit kein Widerspruch entsteht, soll nach der Rechtsprechung der Schadenersatz bei unverhältnismäßig hohem Mängelbeseitigungsaufwand nicht in Höhe der Mängelbeseitigungskosten verlangt werden (die wären ja ebenfalls unverhältnismäßig hoch!). Vielmehr kann der Auftraggeber in diesem Fall seinen Schaden nur auf Basis der Verkehrswertminderung berechnen.

3.
Ich gehe davon aus, dass der Fensterausschnitt an falscher Stelle (-8 cm von Seite x gemessen) ausgelassen wurde
Wenn dem so ist, dann liegt kein Planungs-, sondern ein Ausführungsfehler vor.
Dann ist es nicht nur ein optischer Mangel, sondern wirkt sich tatsächlich auf die Maße aus: Ein Wandflügel ist dann 8 cm zu lang, die andere Seite 8 cm zu kurz. Stimmen z.B. die 82 cm, die da in der ersten Zeichnung im OG als Wandbreite in der Ecke eingezeichnet wurden? Oder wurde das untere Fenster im EG nach rechts gerückt. Da stehen keine Maße.
Wie auch immer: So hat das der TE das aber nicht bErstellt; die Zeichnungen zeigen ja kongruente Linienfluchten.
Gibt es im Vertrag einen Passus zum Rangverhältnis oder Verbindlichkeit von Zeichnungen?

4.
Zentrale Frage also: Ist eine Nacherfüllung unverhältnismäßig?
Kommt darauf an....

Ergibt die Gesamtabwägung der Interessen, dass die Optik nachrangig ist und führt der Mangel auch zu keiner Funktionsbeeinträchtigung, so kann der Auftragnehmer die Nacherfüllung eher verweigern, als wenn das Interesse des Auftraggebers zumindest auch auf eine optisch einwandfreie Leistung gerichtet ist. Dies wäre zum Beispiel bei hochpreisigen Werken der Fall oder bei besonderer Erwähnung im Vertrag. So wurde z.B. beim Kauf eines Neuwagens die leichte Abweichung im Farbton bereit als Mangel angesehen.
 
kbt09

kbt09

Der Casus Cnactus ist ja wohl, dass die Mauerauslässe bekannt waren und wohl auch korrekt erstellt wurden


und



Was nicht bekannt war und wohl erst durch Fensterbauer oder wen auch immer ???? festgelegt wurde, ist die Breite der Eckstütze. Im verbleibendem EG-Ausschnitt wurde das Fenster dann wieder geteilt. Der Mittelpunkt der beiden Türen hat sich aber wg. Verbreiterung der Eckstütze dann weiter nach planrechts (in der Ansicht unten nach links) geschoben, so dass dieses Ergebnis entstand.
eingebaute-fenster-gleichen-nicht-dem-fensterplan-beanstandung-136000-1.jpg


Was da also meiner Meinung nach fehlte, war die korrekte Berechnung der Eckstütze und DANACH die genaue Planung der Fensterausschnittspositionen.

Frage wäre hier also, wer hätte die Eckstütze wann berechnen können und wessen Pflicht wäre es gewesen. Aufgrund der Zeichnungen sage ich mal, man hätte irgendetwas zusätzlich vereinbaren müssen, denn in der Zeichnung steht ausdrücklich, dass die Eckstütze nach Statik berechnet wird. Sie könnte also breiter oder schmaler als eingezeichnet sein.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Fenster / Türen gibt es 1298 Themen mit insgesamt 15036 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Eingebaute Fenster gleichen nicht dem Fensterplan. Beanstandung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
2Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
3Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
4Nachträglich Fenster einbauen? 25
5Was ist teurer? Mauerwerk oder Fenster? 21
6Welche Fenster und Türen empfehlenswert? 21
7Knackende Fenster bei Sonneneinstrahlung 25
8Badewanne vor Fenster, Brüstung zu niedrig, GU stellt sich quer 48
9Wahl der Fenster- und Rollladenfarbe 40
10Müssen Heizkörper im Neubau immer unter die Fenster? 41
11Fenster aufrüsten (Pilzkopf) lohnt angeblich nicht - Meinungen? 22
12OG Stadtville optimieren. Fenster Bodentief 104
13Grundrissfrage, Treppe, Fenster, Ausrichtung 12
14Fenster in schwarz oder anthrazit? Aufheizproblematik 14
15Lüftungsanlage Keller ohne Fenster 18
16Grundriss Einfamilienhaus geplant, Fenster gefallen uns 43
17sommerlicher Wärmeschutz - Reduktion der Fenster? 22
18Badplanung 14m², Neubau, quadratisch, zwei Fenster 70
19Fenster Schließ-Kontakte nachrüsten 11
20Fassadendämmung, Folgen für Fenster, Rollladenkasten und Anbauten 14

Oben