Verbraucherschutz sicherlich nicht. Wenn eine Bank einem Kreditnehmer, der immer pünktlich seine Raten bezahlt, keine Anschlussfinanzierung gibt, und dieser verläßliche Kreditnehmer daraufhin dann sein Haus verliert, nur weil er in 20 Jahren, wenn er in Rente geht, so wenig Rente bekommt, daß er davon seine Rate vielleicht (!) nicht mehr bezahlen könnte - aber nur noch eine Restschuld von 5000 Euro gehabt hätte... dann hat das nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Und genauso wird es laufen, so hats mir eine FInanzierungsvermittlerin eines großen Vermittlers erklärt.
Es wird eine Zwangsversteigerung erzwungen, weil die völlig hypothetische Gefahr besteht, daß in 20 Jahren mal zu wenig Einkommen da sein könnte....und um damit eine Zwangsversteigerung in 20 Jahren zu verhindern...so stellt man sich Verbraucherschutz vor, genau.