f-pNo
1/6 des Gesamten ist ohne Einschränkung meins
Gut, damit hast Du Deinen anrechenbaren Einkommensanteil für die Bank.
Mädels :) - lasst mal wieder ein wenig Luft ab.Der TE ist Nießbraucher.
Der TE schrieb doch schon zwischenzeitlich, dass 1/6 ihm (sowie seinem Bruder) OHNE Einschränkungen zusteht.
Daraus schließe ich, dass das Nießbrauchrecht für 2/3 ergo 4/6 der Mietobjekte eingetragen ist. Also nur für die Mutter und den Onkel.
Oder kann ein Nießbrauchrecht NUR für ein gesamtes Objekt eingetragen werden, so dass der TE für seinen Teil Niesbrauchnehmer werden MUSS?
EDIT: Habe gerade Deine letzte Ausführung erst gesehen @Dirk Grafe . Dann muss hier anscheinend tatsächlich auf das gesamte Objekt Niesbrauch eingetragen werden, welcher dann anteilig verteilt wird.
Allerdings verstehe ich dann noch immer nicht, weshalb ich meinen eigenen Niesbrauchanteil (die Mieteinkünfte, welche mir aus dem Niesbrauch zustehen) nicht als Einkommen ansetzen kann?