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ypg
Ich auch, obwohl ich hinsichtlich der Frage meine Meinung habe, dass ein Bauherr, wenn er a sagt, auch a abnehmen muss, auch wenn b für ihn angenehmer wäreIch würde gerne ein Bild sehen.
Bauexperte von unterwegs
Ich auch, obwohl ich hinsichtlich der Frage meine Meinung habe, dass ein Bauherr, wenn er a sagt, auch a abnehmen muss, auch wenn b für ihn angenehmer wäreIch würde gerne ein Bild sehen.
Bauexperte von unterwegs
Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.ist halt die frage, ob denn "A" auch schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. scheint ja irgendwie merkwürdig zu sein. wenn die handwerker von dir den offiziellen schriftlichen auftrag hatten, das nach "A" zu machen, brauchen die nicht den architekten anrufen und nachfragen.
nur wenn die firma das beweisen kann. wo normal der endkunde ständig alles beweisen muss, muss hier die Baufirma nun die auftragsgemäße leistung nachweisen.Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.
die Erkenntnis ist schon mal wichtig.Ich habe telefonisch mein OK für die Durchführung der Dachverkleidung in Waage gegeben. Daher wurde natürlich der Auftrag erteilt, darüber bin ich mit im Klaren.
Vielleicht gefällt es dem Zimmermann ja so gut?!? :rolleyes:Nun ist das nicht der Fall und da der Zimmerer das Dach ja selber errichtet hat, hätte ich hier eigentlich die Erwartungshaltung, dass man 1. dem Bauherren solch eine Leistung gar nicht erst "schmackhaft" macht bzw. 2. evtl. nochmal wenn es soweit kommt und der Zimmerer evtl. DANN erst auffällt, dass es nicht ganz optimal ist nochmal Rücksprache mit uns hält.