H
HB-NH2015
@niedrigere Grunderwerbsteuer:
Unser Grundstückskaufpreis ist 31.868,10 € und entsprechend haben wir im Kostenplan 6% davon als Grunderwerbsteuer angenommen --> 1.912 €
Wir bauen in (Nord-)Hessen.
Der Grundstückspreis von 31.868,10 € besteht lt. Notarvertrag aus:
a) 3.917,32 € = Grund und Boden
b) 7.324,24 €= umlagefähe Nebenkosten
c) 12.830,18 € = Erschließungsbeitrag bereits fertige Straße (Baulücke)
d) 5.614,40 € = einmaliger Abwasserbeitrag (Kanal & Kläranlage)
d) 2.181,96 € = Wasserbeitrag öffentliche Wasserversorgung
Im Steuerbescheid wurde als Basis für die 6% nur a+b (3.917€ + 7.324 €) sowie eine "Pauschale Kosten f. Hausanschlüsse in Höhe von 2.900 € hergenommen.
In Summe also eine Basis von 14.141 €, entspricht einer Grunderwerbsteuer von 848 € statt den geplanten 1.912 €
In einige Schriftstücken vom Verkäufer (Gemeinde) wurden wir vor dem Kauf daran hingewiesen, dass
"die in dem Kaufpreis enthaltenen satzungsgemäß anfallenden Wasser-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge unterliegen nicht der Grunderwerbsteuerpflicht gemäß Erlass der Oberfinanzdirektion vom 17.11.1994, da insoweit keine Gegenleistung mit bereits entstandenen Vertragspflichten besteht."
Auf meine Nachfrage bei der Gemeinde habe ich dann folgendes erhalten:
Hier haben Sie natürlich Recht. Seit 2010 oder 2011 (bitte nicht darauf festnageln) ist Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis fällig. Das Ihnen das anders mitgeteilt wurde, war ein Versehen unsererseits und hängt damit zusammen, dass wir ein "älteres Anschreiben" überschrieben haben. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Generell können Sie sich vor dem Finanzamt nicht darauf berufen, da dies eine von der Stadt unabhängige Landesbehörde ist.
Grundsätzlich ist in dieser Angelegenheit ständig "Bewegung" zwischen der "Oberfinanzdirektion" und den Finanzämtern vor Ort. Unser Kenntnisstand ist momentan allerdings der, dass die Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis fällig ist.
Eventuell hat sich also diese Angelegenheit erneut "bewegt" und deshalb wurde uns nicht der volle Betrag als zu besteuernde Grundlage hergenommen.
Schriftverkehr mit Gemeinde März 2016
Notarvertrag unterschrieben April 2016
Steuerbescheid Juni 2016
Ich hoffe natürlich, dass da jetzt nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch eine 2. Rechnung kommt wenn die es sich anders überlegen....
Unser Grundstückskaufpreis ist 31.868,10 € und entsprechend haben wir im Kostenplan 6% davon als Grunderwerbsteuer angenommen --> 1.912 €
Wir bauen in (Nord-)Hessen.
Der Grundstückspreis von 31.868,10 € besteht lt. Notarvertrag aus:
a) 3.917,32 € = Grund und Boden
b) 7.324,24 €= umlagefähe Nebenkosten
c) 12.830,18 € = Erschließungsbeitrag bereits fertige Straße (Baulücke)
d) 5.614,40 € = einmaliger Abwasserbeitrag (Kanal & Kläranlage)
d) 2.181,96 € = Wasserbeitrag öffentliche Wasserversorgung
Im Steuerbescheid wurde als Basis für die 6% nur a+b (3.917€ + 7.324 €) sowie eine "Pauschale Kosten f. Hausanschlüsse in Höhe von 2.900 € hergenommen.
In Summe also eine Basis von 14.141 €, entspricht einer Grunderwerbsteuer von 848 € statt den geplanten 1.912 €
In einige Schriftstücken vom Verkäufer (Gemeinde) wurden wir vor dem Kauf daran hingewiesen, dass
"die in dem Kaufpreis enthaltenen satzungsgemäß anfallenden Wasser-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge unterliegen nicht der Grunderwerbsteuerpflicht gemäß Erlass der Oberfinanzdirektion vom 17.11.1994, da insoweit keine Gegenleistung mit bereits entstandenen Vertragspflichten besteht."
Auf meine Nachfrage bei der Gemeinde habe ich dann folgendes erhalten:
Hier haben Sie natürlich Recht. Seit 2010 oder 2011 (bitte nicht darauf festnageln) ist Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis fällig. Das Ihnen das anders mitgeteilt wurde, war ein Versehen unsererseits und hängt damit zusammen, dass wir ein "älteres Anschreiben" überschrieben haben. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Generell können Sie sich vor dem Finanzamt nicht darauf berufen, da dies eine von der Stadt unabhängige Landesbehörde ist.
Grundsätzlich ist in dieser Angelegenheit ständig "Bewegung" zwischen der "Oberfinanzdirektion" und den Finanzämtern vor Ort. Unser Kenntnisstand ist momentan allerdings der, dass die Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis fällig ist.
Eventuell hat sich also diese Angelegenheit erneut "bewegt" und deshalb wurde uns nicht der volle Betrag als zu besteuernde Grundlage hergenommen.
Schriftverkehr mit Gemeinde März 2016
Notarvertrag unterschrieben April 2016
Steuerbescheid Juni 2016
Ich hoffe natürlich, dass da jetzt nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch eine 2. Rechnung kommt wenn die es sich anders überlegen....