Ich kann aus meinem Job erklären, daß jedweder BA keine Genehmigung seitens der Behörde erhält, wenn der 2. Rettungsweg nicht via Kurbel - wenn originär elektrische Rollläden verbaut werden sollen - gewährleistet ist.
Hallo Bauexperte,
für NRW ist mit der Klarstellung "
bemerkbar machen" die (Rechts-) Lage ja auch hinreichend deutlich.
Nun ist ja Baurecht jedoch Landesrecht.... und daher unterschiedlich.
Bei der
Bayerische Bauordnung piekst man da ggf. indessen in Watte - will man das nicht unter "Fenster öffnen" mit einordnen (so vermutlich SV und Bauamt), was angesichts der - von der rechtlich unterschiedlichen Umsetzung im jeweiligen Bundesland einheitlichen Notlage im Einzelfall - sachlich auch durchaus vertretbar ist (bzw. im eigenen Interesse liegt).
Und von Rollläden und Co. steht da in der Bayerische Bauordnung selbst erst mal nichts (so wohl die kommende Retourkutsche der Baufirma, Mangel bestritten). Wollte der liebe Verordnungsersteller der Bayerische Bauordnung dass, dann müsste dass da reingeschrieben werden (hat er aber nicht) oder woanders klargestellt werden (weiß ich aus Nds. so von hier auch nicht).
Schön wäre es auch, wenn Frau B.bitte die gestellten Fragen rückbeantworten könnte ....
Wessen SV? Abnahme von GE oder SE? Wurde Abnahme erteilt ....?