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Waldifix
Guten Morgen liebe Baugemeinde :)
da die Bauvorschrift unserer Gemeinde eine Zisterne Vorschreibt wollte ich euch mal fragen mit welchen kosten ich da rechnen muss? Der Einbau bzw. das verbuddeln dieser Anlage sollte ja nicht so schwer sein so das ich das ja sicher auch selbst machen kann.
Unser Grundstück hat 379m² und folgende Bauvorschrift:
3.9 Anlagen zum Sammeln und Rückhalten von Niederschlagswasser (§ 74 (3) Nr. 2 Landesbauordnung)
3.9.1 Für das anfallende Niederschlagswasser sind auf den Grundstücken Anlagen zum Sammeln und Rückhalten zur verzögerten Abgabe in das Trennwassersystem herzustellen (z.B. Dachbegrünung, Retentionszisternen, Brauchwassernutzung etc.).
3.9.2 Das Niederschlagswasser von gewerblichen Hofflächen mit gewerbetypischer Flä- chenbelastung (Flächentyp ≥ F4, vgl. Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten – LUBW 2005) darf nur in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden, wenn dieses ausreichend vorbehandelt ist. Die Planungen zur Niederschlagswasserbehandlung sind der Unteren Wasserbehörde zum Einholen der erforderlichen Gestattungen vorzulegen.
3.9.3 Die Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation ist nicht zulässig.
3.9.4 Flächen im Freien, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z.B. Be- und Entladeflächen) sind grundsätzlich flüssigkeitsundurchlässig nach den a.a.R.d.T. zu befestigen. Diese sind an den schmutzwasserführenden Kanal anzubinden oder zu überdachen. Ob eine durchlässige Flächenbefestigung zulässig ist, kann vereinfacht anhand des Bewertungsverfahrens der Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten abgeschätzt werden.
HINWEIS: Die Entwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und bedürfen der Abnahme durch die Gemeinde .
da die Bauvorschrift unserer Gemeinde eine Zisterne Vorschreibt wollte ich euch mal fragen mit welchen kosten ich da rechnen muss? Der Einbau bzw. das verbuddeln dieser Anlage sollte ja nicht so schwer sein so das ich das ja sicher auch selbst machen kann.
Unser Grundstück hat 379m² und folgende Bauvorschrift:
3.9 Anlagen zum Sammeln und Rückhalten von Niederschlagswasser (§ 74 (3) Nr. 2 Landesbauordnung)
3.9.1 Für das anfallende Niederschlagswasser sind auf den Grundstücken Anlagen zum Sammeln und Rückhalten zur verzögerten Abgabe in das Trennwassersystem herzustellen (z.B. Dachbegrünung, Retentionszisternen, Brauchwassernutzung etc.).
3.9.2 Das Niederschlagswasser von gewerblichen Hofflächen mit gewerbetypischer Flä- chenbelastung (Flächentyp ≥ F4, vgl. Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten – LUBW 2005) darf nur in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden, wenn dieses ausreichend vorbehandelt ist. Die Planungen zur Niederschlagswasserbehandlung sind der Unteren Wasserbehörde zum Einholen der erforderlichen Gestattungen vorzulegen.
3.9.3 Die Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation ist nicht zulässig.
3.9.4 Flächen im Freien, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z.B. Be- und Entladeflächen) sind grundsätzlich flüssigkeitsundurchlässig nach den a.a.R.d.T. zu befestigen. Diese sind an den schmutzwasserführenden Kanal anzubinden oder zu überdachen. Ob eine durchlässige Flächenbefestigung zulässig ist, kann vereinfacht anhand des Bewertungsverfahrens der Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten abgeschätzt werden.
HINWEIS: Die Entwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und bedürfen der Abnahme durch die Gemeinde .