Wir haben uns in letzter Zeit mit mehreren Fertighausanbietern unterhalten. Alle wollen einen Vorvertrag an den Mann bringen. Mit Rücktrittsrecht für den Fall, dass kein Grundstück gefunden wird. Das sieht dann z.B. folgendermaßen aus:
"Der Bauherr erklärt, dass ein Grundstück, welches mit dem von XXX erworbenen Haus bebaut werden kann, noch nicht vorhanden ist. Das seinen Wünschen entsprechende Grundstück sucht der Bauherr mit einem von ihm beauftragten Makler.
Der Bauherr kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er eine Entschädigung an XXX zu zahlen hat, wenn er binnen 6 Monaten trotz seiner unverzüglichen und nachdrücklichen Bemühungen – auch unter Einschaltung von Maklern – kein Baugrundstück gefunden hat und feststeht, dass zu den obigen Bedingungen ein Baugrundstück endgültig nicht erworben werden kann.
Das kostenlose Rücktrittsrecht ist dann nicht gegeben, wenn der Bauherr binnen einer 2-Jahresfrist mit einem anderen Baupartner baut. Wir verweisen auf § 7 der allgemeinen Vertragsbedingungen." [10% der Auftragssumme = in etwa TEUR 25]
Gerade den letzten Satz finde ich wirklich krass, so dass wir den Werkvertrag in der Form sicherlich nicht unterzeichnen werden.
Mir ist trotz der Diskussion in diesem Thread noch nicht so ganz klar, welche Möglichkeiten man hat und welche Konsequenzen sie mit sich bringen (Annahme ist jeweils, dass noch kein Grundstück vorhanden ist):
a. Vorvertrag mit Hersteller unterzeichnet + Vertrieb des Herstellers findet Grundstück: ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen.
b. Vorvertrag mit Hersteller unterzeichnet + ich finde selbst das Grundstück: ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen
c. kein Vorvertrag abgeschlossen, aber der Hersteller kennt mich und findet ein Grundstück, das er mir anbietet -> er zeigt mir das Grundstück; ich wende mich direkt an den Verkäufer des Grundstücks und schließe mit dem einen Kaufvertrag ab -> ich kann bauen mit wem auch immer ich möchte; um nicht mit dem Finanzamt in Diskussionen zu geraten, nehme ich den Hersteller, der mir das Haus vermittelt hat, gerade nicht. Moralisch fragwürdig und da der Vertriebler meine Situation kennt, wird er mir das Szenario vermutlich nicht ermöglichen
d. kein Vorvertrag abgeschlossen, aber der Hersteller kennt mich und findet Grundstück, das er mir anbietet -> Abschluss eines Werkvertrags mit Vorbehalt, dass dieser nur Bestand hat soweit Grundstück xy von mir gekauft wird -> ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen
e. ich suche eigenständig über Makler/Bauämter, bitte alle Bekannte/Freunde doch darauf zu achten, ob ihnen beim nachmittäglichen Spaziergang ein Grundstück auffällt -> Kauf Grundstück -> nachgelagert Gespräche mit den Herstellern -> ich bin völlig flexibel hinsichtlich meiner Entscheidung mit wem ich baue und muss nur Grunderwerbsteuer für das Grundstück zahlen
Gibt es sonstige Varianten?
Wir tendieren zu den Varianten d+e. Ist es tatsächlich so, dass sich Hersteller auf Variante d einlassen? Läuft das so ab, wenn ein Hersteller ein Grundstück für einen Interessenten, der keinen Vorvertrag abgeschlossen hat, findet?
Wie macht man das am besten mit den Maklern? Investiert man einen Tag für die Suche nach Maklern, Kontaktaufnahme, Eintragung in Datenbanken und erkundigt sich dann monatlich per Email nach dem aktuellen Stand bzw. versichert, dass man weiterhin Interesse hat?
VG
Florian