Bei dem Begriff "Werkstatt" wird aber regelmäßig eine lärmende Gewerbeausübung unterstellt und damit im Wohngebiet meist direkt abgelehnt.
Ich habe auf meinem Amt nach der Möglichkeit zur Errichtung einer Hobbywerkstatt gefragt, mir wurde aus o.g. Gründen zu einer Garage geraten. Ich darf dort auch machen was ich will, so lange ich niemanden störe. Sogar direkt an der Grenze (an zwei öffentlichen Wegen angrenzend)
Wurde übrigens auch schon (dank einem netten Nachbarn, der mir noch während dem Rohbau der Garage, also kein Strom, kein nix drin, bereits eine Gewerbeausübung und Serienproduktion unterstellt hat):rolleyes: auch absolut rechtssicher bestätigt.
Denn mittlerweile waren sowohl das örtliche Bauamt, als auch die untere Baubehörde, die Gewerbeaufsicht und abschliessend sogar noch der Leiter der unteren Baubehörde vor Ort, um sich von der Rechtmäßigkeit zu überzeugen. Der Beschwerdeführer ging nach jeder fruchtlosen Inaugenscheinnahme eine behördliche Etage höher, bis ich diesem Vorgehen mit Klageandrohung einen Riegel vorgeschoben habe.
Die Auskunft der Ämter war übrigens immer die selbe:
So lange ich die Emission- und Immissionsgrenzwerte nicht überschreite UND ausreichend andere Stellplätze auf meinem Grund vorweisen kann, kann ich in der Garage machen und reinstellen, was ich möchte. In BaWü
Als kleine Anekdote sei mir noch gestattet zu erwähnen, dass der Nachbar mittlerweile mehrfach persönlich da war, mir mürrisch bestätigt hat, dass er tatsächlich noch nie etwas von meinem Hobby mitbekommen hat und ich ihm in der Zwischenzeit schon mehr als einmal etwas gebastelt habe, was er benötigt hat. So kann das auch gehen...
Allerdings ist die Garage massiv Beton, 25cm dicke Wände, isoliertes Tor usw. und man kann direkt vor dem Tor absolut nichts hören. Kompressor, Fräsmaschine, Winkelschleifer, nichts davon dringt nach außen. Und ich schliesse IMMER das Tor, auch wenn ich "nur mal eben" etwas abflexen muss oder so.
Rücksichtnahme beginnt immer bei sich selbst