Jochen104
Hallo zusammen,
ich habe heute mal kein Problem oder eine Frage, sondern möchte einen Tipp weitergeben:
Wir haben keine Zisterne und haben daher für die Bewässerung unseres "Gartens" (derzeit nur Rasen im Wachstum) und für die Arbeiten an unserer Außenanlage (Beton anmischen usw.) jede Menge Wasser über unseren Außenwasserhahn bezogen.
Das kostet natürlich sowohl Frisch- aber auch Abwassergebühren. Da dieses Wasser ja aber nicht mehr in den Abfluss gelangt, habe ich mich mal informiert:
In unserer Gemeinde (das kann jede Gemeinde in ihrer Abwassersatzung regeln) ist es möglich einen so genannten Gartenwasserzähler / Außenwasserzähler) anzubringen.
Regelung in unserer Gemeinde (kann woanders abweichend sein):
Hätte ich das gleich zu Beginn der Arbeiten an der Außenanlage gewusst und umgesetzt, wäre das Teil schon eingespart.
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen ja noch weiter.
ich habe heute mal kein Problem oder eine Frage, sondern möchte einen Tipp weitergeben:
Wir haben keine Zisterne und haben daher für die Bewässerung unseres "Gartens" (derzeit nur Rasen im Wachstum) und für die Arbeiten an unserer Außenanlage (Beton anmischen usw.) jede Menge Wasser über unseren Außenwasserhahn bezogen.
Das kostet natürlich sowohl Frisch- aber auch Abwassergebühren. Da dieses Wasser ja aber nicht mehr in den Abfluss gelangt, habe ich mich mal informiert:
In unserer Gemeinde (das kann jede Gemeinde in ihrer Abwassersatzung regeln) ist es möglich einen so genannten Gartenwasserzähler / Außenwasserzähler) anzubringen.
Regelung in unserer Gemeinde (kann woanders abweichend sein):
- geeichter Zähler kann selbst angebracht werden (gibt's bei Amazon mit Montagematerial für unter 30 Euro; geeicht sind die Teile 6 Jahre)
- Zähler muss natürlich bei Bedarf für die Gemeinde zugänglich sein (zum Ablesen)
- Zählerstand muss bis zum 15. Januar an die Gemeinde übermittelt werden
- ab dem 10 Kubikmeter Wasser werden dann für das entsprechende Wasser keine Abwassergebühren erhoben (weshalb erst ab dem 10. weiß weder ich, noch der Sachbearbeiter auf der Gemeinde, steht aber so in der Satzung :rolleyes
- die Infos fand ich in der Abwassergebührensatzung und der Abwassergebührenhöhensatzung
Hätte ich das gleich zu Beginn der Arbeiten an der Außenanlage gewusst und umgesetzt, wäre das Teil schon eingespart.
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen ja noch weiter.