Achtung, Laienmeinung, keine Rechtsberatung!
Die Verlobung von A mit B hat doch nichts mit dem Maklervertrag der B mit C zu tun.
Ok, dann lass(t) es doch darauf ankommen. Die Verlobte hat beim Makler was unterschrieben, was rechtlich soweit ich das verstanden habe eine Willenserklärung war - das ist nicht so ganz ohne. Jetzt platzt die Nummer, weil die Verlobte (angeblich) gar nicht (allein) über das entsprechende Kapital verfügt oder im Sinne des Geldgebers nicht zeichnungsbefugt war, das Grundstück zu kaufen.
Und dann holen wir uns einen stud. iur. aus dem 1. Semester und lassen den das zerpflücken. Dauert 5 Minuten und der Makler kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, weil er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entschädigung aus dem geplatzten Deal (entgangener Umsatz/Gewinn) erhält (das natürlich nur von der Verlobten, die den Vertrag unterschrieben hat)
und das Grundstück erneut veräußern/anbieten kann.
Ich meine ... wenn man eine Sache zweimal verkaufen kann ... wer hätte davon einen Nachteil? Der Makler?
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: allein der Energieaufwand, der hier betrieben wird, um dem Makler einen Fehler unterzujubeln, um aus der Sache wieder rauszukommen, erhärtet bei mir den Verdacht, dass der Makler völlig korrekt gehandelt und auch informiert hat.
MfG
Dirk Grafe