Falsche Angaben zum Grundstück im expose

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B

Bieber0815

Wäre sonst ein bisschen einfach und keiner würde mehr Courtage zahlen, da immer jemand anders kauft, als der, der unterschrieben hat, oder?
Das Problem ist ja, dass dann anschließend von "jemand anderes" an den eigentlichen Interessenten übertragen werden muss (Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren und überhaupt der ganze Ärger, womöglich noch mit einer Finanzierung). Das dürfte ein Grund sein, warum das in der Praxis nicht so weit verbreitet ist .
 
lastdrop

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@Bieber0815: Die beiden haben mit dem Makler ja das Grundstück angeschaut. Da wird es schwer fallen zu argumentieren, dass man ja wegen der Kleinanzeige dort war ...

Vor "Erstsemstern" würde ich mich außerdem hüten ...

Übertragungen innerhalb der Familie sind doch ohne Grunderwerbsteuer möglich und der Freibetrag bei Schenkungen hoch. Und die Notarkosten und Gebühren dürften unter der Maklercourtage liegen.

Ein Fall, wo sich vielleicht ein anwaltliche Beratung lohnt.
 
S

Steven

Hallo

ich denke mal, dass da vom Makler getrickst wurde. Er klappert die Ebay-Kleinanzeigen ab und ruft den Inserenten an, ob er kostenfrei das Grundstück anbieten darf. Der Inserent sagt ok. Wer zuerst verkauft hat verkauft. Rechtlich ok, aber nicht ganz sauber.
Jetzt bietet der Makler das Grundstück einem Interessenten an. Dessen Verlobten unterschreibt den maklervertrag. Die beiden sehen sich das Grundstück an.
Der Verlobte, der keinen Maklervertrag unterzeichnet hat, erfährt, dass der Verkäufer auch selbst verkauft, da er keinen Ausschließlichkeitsvertrag mit dem Makler hat. Gut, die Verlobte kauft nicht das Grundstück. Der Verlobte, der keinen Maklervertrag unterzeichnet hat, kauft das Grundstück direkt vom Verkäufer.
Rechtlich ok, moralisch fragwürdig. Der Makler hat halt Pech gehabt. Kommt sicherlich nicht allzu selten vor.
Aber Ebay abklappern ist moralisch auch nicht ganz sauber.

Steven
 
F

Final

Ich finde das Gebaren von manchen Maklern auch sehr Grenze wertig bzw. frage ich mich warum das Bestellerprinzip nur beim Mieten und nicht beim Kaufen gilt?

Aber meinem Verständnis nach ist die Hauptaufgabe eines Maklers einem (möglichen) Interessenten auf das Grundstück aufmerksam zu machen. Auch wenn ihr anscheinend den Verkäufer privat kennt, scheint ihr ja nicht ohne den Maklern auf das Grundstück aufmerksam geworden zu sein, damit hat er "eigentlich" seine Arbeit getan und hat Anspruch auf die Provision.

Wenn sich jetzt im Nachhinein herausstellt, dass er keinen "Alleinvertrag" (oder wie das fachlich heißt) hat, zu versuchen seine Arbeit zu umgehen, finde ich auch eine sehr tiefe Schublade, da man ohne ihn nicht auf Grundstück aufmerksam geworden wäre.

Mit der Frage was "voll erschlossen" bedeutet, hatte ich anfangs auch Probleme, aber da ich den genauen Wortlaut beim Gespräch nicht kenne bzw. dieser wahrscheinlich nie geklärt werden kann, ist es schwer zu sagen, ob er etwas falsches gesagt hat oder nicht.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach geht mit "kauft das Grundstück halt der Partner", aber ich bin kein Jurist.
 
Y

ypg

Ich finde das Gebaren, was manche sich ausdenken, um um den Maklervertrag zu umgehen, unmöglich.
Nochmal: der Verkäufer hat keinen Vertrag mit Makler, dennoch die Verlobte mit dem Makler, Punkt.
Da kann jetzt auch nicht der Verlobte ohne die Verlobte bzw Makler...!
Das Verlöbnis ist ein Rechtsvertrag, insofern "gilt das Paar"!
Wenn man auf Haus- oder Grundstückssuche geht, informiert man sich über die Möglichkeiten und deren Kosten bitte vorher, und macht dann nicht später den Vermittler zum Trickser oder schlechten Geschäftsmann. Letztendlich hätte der Verkäufer von vornherein die Erlaubnis zur Vermittlung unterlassen können. Hat er aber nicht.
Die Verlobte hätte auch ihre Unterschrift sparen können, hat sie aber nicht.
 
B

Bieber0815

Die beiden haben mit dem Makler ja das Grundstück angeschaut. Da wird es schwer fallen zu argumentieren, dass man ja wegen der Kleinanzeige dort war ...
Das ist bekannt, ich deutete auch an, dass der Fragesteller möglicherweise selbst (konkludent) dem Makler die Provision schuldet, wenn er kauft. Völlig unabhängig von der Verlobten.

Das Verlöbnis ist ein Rechtsvertrag, insofern "gilt das Paar"!
Ja, aber eine Alleinvertretungsberechtigung gibt es ganz sicher nicht. Wenn meine Ehefrau ein gebrauchtes Auto kauft, dann schulde ganz sicher nicht ich den Kaufpreis und wir schulden auch nicht gemeinsam! Das Ergebnis hier mag das gleiche sein (unser Fragesteller schuldet die Provision, weil er eben auch beim Makler war), aber das liegt ganz sicher nicht an der Verlobung.

Wenn man auf Haus- oder Grundstückssuche geht, informiert man sich über die Möglichkeiten und deren Kosten bitte vorher
Zustimmung!
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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