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Bau12345
Hallo, wir haben ein Grundstück in Aussicht, welches nach Auskunft der Stadt mit Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans zum Ende des Jahres für den Wohnbau frei gegeben wird. Wir befinden uns in der Recherche und würden erste finanzielle Aufwendungen (z.B. Baugrundgutachten) in Auftrag geben.
Nun zur Frage:
Sollen wir den Kaufvertrag (natürlich notariell und anwaltlich geprüft) mit einer Klausel versehen und abschließen? Oder lieber warten? Wir wollten jetzt einen schriftlichen Nachweis, dass das Land bebaubar ist (es gilt §34 Baugesetzbuch) und erfuhren so vom Bauamt von dem Sachverhalt.
Wir kaufen zum jetzigen Zeitpunkt Erholungsfläche und wenn bei der offiziellen Inkraftsetzung des Flächennutzungsplan etwas schief geht, müssen wir unser Geld zurückfordern und haben ggf. mega Stress.
Was sagt ihr?
Danke liebe BauGemeinde
Nun zur Frage:
Sollen wir den Kaufvertrag (natürlich notariell und anwaltlich geprüft) mit einer Klausel versehen und abschließen? Oder lieber warten? Wir wollten jetzt einen schriftlichen Nachweis, dass das Land bebaubar ist (es gilt §34 Baugesetzbuch) und erfuhren so vom Bauamt von dem Sachverhalt.
Wir kaufen zum jetzigen Zeitpunkt Erholungsfläche und wenn bei der offiziellen Inkraftsetzung des Flächennutzungsplan etwas schief geht, müssen wir unser Geld zurückfordern und haben ggf. mega Stress.
Was sagt ihr?
Danke liebe BauGemeinde