sollte das Grundstück entgegen der Expose Ausführungen nicht erschlossen sein, Google mal Prospekthaftung Makler
Erstens: das Grundstück ist aller Wahrscheinlichkeit nach (Threadverlauf, Aussage der TE) voll erschlossen, ergo liegt keine Täuschung o.ä. des Maklers vor, sondern allein ein (geläufiger) Verständnisfehler der Kaufinteressenten.
Zweitens: Immobilienmakler unterliegen _nicht_ der Prospekthaftung von zB Wertpapieremittenten. Der Begriff "Prospekthaftung" ist in dieser Diskussion mindestens ebenso irreführend wie der Fachbegriff "voll erschlossen", weil er sich idR auf die Haftung von Wertpapieremittenten etc. bezieht. Richtig ist: Makler haften unter Umständen (!) bzw. bei groben Verstößen für Angaben, die Ihnen von den Verkäufern übermittelt werden; grundsätzlich aber übernehmen die Makler lediglich die Angaben der Eigentümer.
Der Makler hat das Angebot in diesem Fall aber durch den Zusatz "voll erschlossen" ergänzt, also eigene Angaben getätigt. Sollte das Grundstück aber dennoch keinen Anschluss zu einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) und/oder Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Internet etc. haben - dann müsste der Makler schon entweder ein ziemlicher Trottel oder unsagbar dreist sein.
Möglich ist das natürlich - aber eher unwahrscheinlich.
MfG
Dirk Grafe