Terrasse auf Garage wird nur zum teil genehmigt

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Jackos85

Jackos85

Servus,

wir haben aktuell die situation, dass wir unser Haus Planen und bei der Baugenehmigung eine derbe Enttäuschung einstecken mussten, denn unser Architekt musste uns mittele, dass der Sachbearbeiter unsere geplante Terrasse auf der gemauerten Garage (6 x 3)m auf lächerliche (3,45 x 1,50)m verkleinert hat und nur diese Größe genehmigen würde was für uns absolut inakzeptabel ist :mad:

Grund:
"Das die Nutzung des Daches eines Nebengebäudes (Garage) eine sogenannte Hauptnutzung darstellen soll und als solche zur (Hauptnutzungs-)Länge des Gebäudes gezählt werden muss, wobei sonst keinerlei Vorschriften betroffen (Abstandsflächen, Baugrenzen) seien."

Hat jemand hier von solch einem Schwachsinn schon mal gehört oder war sogar betroffen und hat eine Lösung oder eine Idee was wir tun könnte/sollten um die Terrasse irgendwie in voller Garagen Dach Größe genehmigt zu bekommen?:(


Vielen dank schon mal im Voraus :)
 
O

Otus11

Inwieweit ist die zulässige Hauptnutzslänge des Gebäudes begrenzt?

Bebauungsplan oder Außenbereich?

Soll die Garage genehmigungsfrei sein?

Da Garagen Grundstück für eine Nutzung vorgesehen sind - und dass ist nicht die Nutzung als Unterbau für Dachterrassen - würde ich mich mit der Aussicht auf kleine Terrasse glücklich schätzen, Rest begrünen...

Ansonsten Rechtsmittelfristen beachten - oder Balkon bauen...
 
D

DG

Alternativ Baulast eintragen oder 3m vom Nachbarn dazu kaufen, dann geht's auch.

Der Sachbearbeiter hat aber - soweit man das ohne Pläne beurteilen kann - Recht. Was wiederum zu der Frage führt, wieso Euer Architekt überhaupt solche Vorschläge macht oder Euch den Zahn nicht schon in der Planungsphase zieht.

MfG
Dirk Grafe
 
Jackos85

Jackos85

Nun ja, warum er sowas tut wissen wir nicht, er meinte es gibt Fälle da geht sowas durch und deswegen wollte er es versuchen.
Denn er meinte dazu: "Solche Ungereimtheiten gibt es in der Bauordnung unzählige." o_O

Und was heißt in diesem Fall Baulast eintragen oder 3m vom Nachbarn dazu kaufen?
 
B

Bauexperte

S
Hat jemand hier von solch einem Schwachsinn schon mal gehört ...
Starke Worte dafür, daß der Sachbearbeiter imho Recht hat. Auch als Eigentümer eines Grundstückes kannst Du nicht handeln, wie Dir beliebt.

Allerdings würde ich - an Deiner Stelle - auch das ein oder andere Wörtchen mit Deinem Architekten wechseln; er hätte es besser wissen müssen; die Entscheidung des Sachbearbeiters hat wenig bis gar nichts mit "Ungereimtheiten in der Bauordnung" zu tun ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

merlin83

Wäre eine Einfriedung an den Garagendachränder mit Blumentöpfe sowie Terrassenplatten zur Wartung der Dachbegrünung zulässig in einem solchen Fall?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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