S
Seb08
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan findet sich folgender Passus:
Wie darf ich das verstehen, dass bauliche Anlagen nicht vor Windbruch geschützt sind? Das da, bei entsprechendem Wind, ein Baum fallen kann ist logisch.
Ist der zitierte Passus lediglich der Hinweis darauf und geht es hier ggf. um versicherungsrelevante Aspekte?
Kann die Gemeinde / Stadt sich als Eigentümer der Grünflache schon über den Bebauungsplan derart absichern, um im Falle des Falles aus der Haftung zu sein? Kaum vorstellbar, aber wer weiß ...
Eine Versicherung meines Vertrauens kontaktiere ich morgen um auch dort mal nachzuhaken.
Liebe Grüße,
Sebastian
Das Grundstück unseres Interesses grenzt an einer Seite auf einer Länge von ca. 20m an einen Wald. Im hinteren Teil des Grundstücks ist ein Hausgarten "vorgeschrieben". Nach 25m kommt der bebaubare Teil.Am Waldrand im Westen des Plangebietes sind bauliche Anlagen im Wohnbaugebiet und auf den Grünflächen mit der Zweckbestimmung Hausgarten nicht vor Windbruch geschützt
Wie darf ich das verstehen, dass bauliche Anlagen nicht vor Windbruch geschützt sind? Das da, bei entsprechendem Wind, ein Baum fallen kann ist logisch.
Ist der zitierte Passus lediglich der Hinweis darauf und geht es hier ggf. um versicherungsrelevante Aspekte?
Kann die Gemeinde / Stadt sich als Eigentümer der Grünflache schon über den Bebauungsplan derart absichern, um im Falle des Falles aus der Haftung zu sein? Kaum vorstellbar, aber wer weiß ...
Eine Versicherung meines Vertrauens kontaktiere ich morgen um auch dort mal nachzuhaken.
Liebe Grüße,
Sebastian