K
komet
Hallo, ich möchte im Land Brandenburg ein Haus bauen. Grundstück ist vorhanden und soll nach § 34 bebaut werden. Nach ersten Auskünften im Bauamt hiess es "was sie von ihrem Grundstück aus sehen können, dürfen sie auch bauen."
Nun haben wir uns für eine 2geschossige Stadtvilla mit Walmdach entschieden und dies nur zur Sicherheit nochmal beim Bauamt vorgestellt.
Dies ginge nun aber ncht, da die Satdtvilla, die 3 Grundstücke weiter steht noch im Bebauungsplan liegt und somit für uns "unsichtbar sei". Das 2 geschossige Haus auf der gegenüberliegenden Seite sowie der Bungalow mit Walmdach 2 Grundstücke weiter würden auch nicht gelten, da dies Ausreisser seien. Wir dürften also nur ein 1,5 geschossiges Satteldach mit 4m Traufhöhe bauen...
Kann das sein? In dem paragraphen steht doch nur, dass es sich in die Umgebung anpassen muss. Und dort steht ja nun mal schon ne Stadtvilla und ein weiteres 2 geschossiges Haus...
Bauvorantrag wollen wir aus diversen Gründen eigentlich nicht stellen...
Was meint ihr?
Nun haben wir uns für eine 2geschossige Stadtvilla mit Walmdach entschieden und dies nur zur Sicherheit nochmal beim Bauamt vorgestellt.
Dies ginge nun aber ncht, da die Satdtvilla, die 3 Grundstücke weiter steht noch im Bebauungsplan liegt und somit für uns "unsichtbar sei". Das 2 geschossige Haus auf der gegenüberliegenden Seite sowie der Bungalow mit Walmdach 2 Grundstücke weiter würden auch nicht gelten, da dies Ausreisser seien. Wir dürften also nur ein 1,5 geschossiges Satteldach mit 4m Traufhöhe bauen...
Kann das sein? In dem paragraphen steht doch nur, dass es sich in die Umgebung anpassen muss. Und dort steht ja nun mal schon ne Stadtvilla und ein weiteres 2 geschossiges Haus...
Bauvorantrag wollen wir aus diversen Gründen eigentlich nicht stellen...
Was meint ihr?