ist die frage ob du es komplett oder als ETw's abstossen willst dann ja.
Obacht, werden 10 ETw's veräußert kommt man laut FA als Firma daher und wir entsprechend versteuert. ( müsste schon ab 3 Einheiten sein)
Es gibt die 3 Objektgrenze, ab der der gewerbliche Grundstückshandel beginnt und damit unter die Einkommensteuerpflicht fällt.
Eventuell kann es aber trotzdem sinnvoll sein, die Wohnungen einzeln zu verkaufen. Ein Investor schaut vermutlich mehr auf die Rendite, als das der Eigennutzer macht. Eventuell können so vielleicht sogar höhere Preise aufgerufen werden.
Alternativ fällt mir noch eine Möglichkeit ein. Sofern für die Verwaltung eine Hausverwaltung zuständig ist, kann man auch dort mal die Veräußerungsabsicht ansprechen. Oft haben die auch größere Kunden/Investoren an der Hand, die auf der Suche nach interessanten Objekten sind.