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Danke für den Hinweis mit dem FA.
Die Frage ob komplett oder einzeln hat sich mir auch gestellt. Wie löst man das mit der Bank bzw. mit dem Kredit? Sondertilgungen in Höhe einer ET sind nicht vorgesehen. Kann ich die Wohnungen überhaupt ohne Mitsprache der Bank veräußern? Vermutlich nicht oder?
Spannende Frage, man hat ja in der Regel ein Darlehen für das Mietshaus und nicht 10 Darlehen pro Wohnung. Du hast ein Sonderkündigungsrecht gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wie es sich verhält wenn du Wohnung abstösst weiß ich nicht. Im Grundbuch muss ja auch was getrennt werden (?)