D
DG
Zu 1: Was schwebt Dir da vor?
Bei Altlasten übernimmt man die Gefahr, das Risiko kann man nur ausschließen, in dem man den Boden vorab untersuchen lässt oder das Risiko beim Verkäufer belässt. Der wird sich darauf aber kaum einlassen.
Bei Erschließungsbeiträgen ist es so, dass die Kosten anfallen, wenn der Ausbau zum Abschluss kommt. Wenn die Straße also schon fertig ausgebaut ist, sollte man mal checken, ob die Erschließungsbeiträge schon gezahlt sind oder nicht.
Ansonsten übernimmt man das Grundstück idR belastungsfrei - was aber nicht heißt, dass mir alle potentiellen Risiken bzgl. Deiner Frage bekannt sein müssen. Die oben genannten kann man aber prüfen.
Zu 2: Liegt das Baugebiet denn im Bodenbewegungsgebiet? Es gibt Landkreise in NRW (zB Rhein-Erft-Kreis), die mW komplett als Bodenbewegungsgebiet deklariert sind. Ob bei Euch tatsächlich auf Grund von Bergbau o.ä. damit zu rechnen ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Grundstück aber im Bewegungsgebiet liegt, wird das ein Standard sein, auf den man kaum wird verzichten können. Stände es nicht drin, wäre vermutlich der Verkäufer haftbar. Die Haftung wird er kaum übernehmen wollen.
MfG
Dirk Grafe
Bei Altlasten übernimmt man die Gefahr, das Risiko kann man nur ausschließen, in dem man den Boden vorab untersuchen lässt oder das Risiko beim Verkäufer belässt. Der wird sich darauf aber kaum einlassen.
Bei Erschließungsbeiträgen ist es so, dass die Kosten anfallen, wenn der Ausbau zum Abschluss kommt. Wenn die Straße also schon fertig ausgebaut ist, sollte man mal checken, ob die Erschließungsbeiträge schon gezahlt sind oder nicht.
Ansonsten übernimmt man das Grundstück idR belastungsfrei - was aber nicht heißt, dass mir alle potentiellen Risiken bzgl. Deiner Frage bekannt sein müssen. Die oben genannten kann man aber prüfen.
Zu 2: Liegt das Baugebiet denn im Bodenbewegungsgebiet? Es gibt Landkreise in NRW (zB Rhein-Erft-Kreis), die mW komplett als Bodenbewegungsgebiet deklariert sind. Ob bei Euch tatsächlich auf Grund von Bergbau o.ä. damit zu rechnen ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Grundstück aber im Bewegungsgebiet liegt, wird das ein Standard sein, auf den man kaum wird verzichten können. Stände es nicht drin, wäre vermutlich der Verkäufer haftbar. Die Haftung wird er kaum übernehmen wollen.
MfG
Dirk Grafe