H
Hendrik007
Hallo Dirk,
vielen Dank für Deine ausführliche Einschätzung!
Da wir mit dem Mieter der Wohnung befreundet sind (und er selber nicht kaufen würde), würden wir nur äußerst ungern selber verlaufen. Wie lange hat denn ein "übernommener Mieter" mindestens Bleiberecht, bevor Eigenbedarf angemeldet werden darf?
Abgesehen davon, wäre ein Verkauf der Wohnung für die momentane Situation, also hinsichtlich de Reservierung des neuen Objektes, auch zeitlich gar nicht realistisch...
Sie gesagt, vielen Dank für Deine Antwort. Grüße!
vielen Dank für Deine ausführliche Einschätzung!
Da wir mit dem Mieter der Wohnung befreundet sind (und er selber nicht kaufen würde), würden wir nur äußerst ungern selber verlaufen. Wie lange hat denn ein "übernommener Mieter" mindestens Bleiberecht, bevor Eigenbedarf angemeldet werden darf?
Abgesehen davon, wäre ein Verkauf der Wohnung für die momentane Situation, also hinsichtlich de Reservierung des neuen Objektes, auch zeitlich gar nicht realistisch...
Sie gesagt, vielen Dank für Deine Antwort. Grüße!