S
sauerpeter
Hallo,
ich hoffe, usn kann hier einer etwas weiterhelfen. Folgende Ausgangssituation:
Auf unserem Grundstück steht im hinteren Bereich ein alter Schuppen, den würden wir gern behalten. Größe: 12,74m lang und 4,68m breit. Steht genau auf Grenze = demnach Grenzbebauung.
Gesetz erlaubt insgesamt 15m über alle Grenzen und nur 9m auf einer Grenze. Wäre aktuell der erste Fehler. Da aber in den 70er 0der 80er dafür eine Genehmigung erteilt wurde und nach damals geltendem Recht gebaut wurde, darf er wohl stehen bleiben. Stichwort Bestandschutz.
Unser Problem:
Wir wollen zum Haus gleich eine Garage in den Bauantrag mit einreichen. Länge auf Grenze = 9m.
Frage:
Können wir uns die Garage nun abschminken, wenn wir den Schuppen behalten wollen? Oder darf meine Garage trotzdem gebaut werden, da der Schuppen Bestandschutz hat?
Oder hat ein Antrag auf Abweichung Erfolg? Ich gehe davon aus, das meine Nachbarn, die ganz nett sind, zustimmen würden. Schließlich grenzt ihr Schuppen genau an der Rückfront unseres mit gleicher Größe. Sie haben zudem noch Garage auf Grenze zu uns und überschreiten die Grenzbebauung auch. Ihre Bauten haben glaube, so sagte mir eine andere Nachbarin, keine Baugenehmigung gehabt, sondern wurden "schwarz" errichtet.
Was meint ihr dazu? Bzgl. Baulast: Hatte ich auch im Kopf, aber ob meine Nachbarn sowas haben wollen... Würde ja den Wert ihres Grundstückes mindern.
ich hoffe, usn kann hier einer etwas weiterhelfen. Folgende Ausgangssituation:
Auf unserem Grundstück steht im hinteren Bereich ein alter Schuppen, den würden wir gern behalten. Größe: 12,74m lang und 4,68m breit. Steht genau auf Grenze = demnach Grenzbebauung.
Gesetz erlaubt insgesamt 15m über alle Grenzen und nur 9m auf einer Grenze. Wäre aktuell der erste Fehler. Da aber in den 70er 0der 80er dafür eine Genehmigung erteilt wurde und nach damals geltendem Recht gebaut wurde, darf er wohl stehen bleiben. Stichwort Bestandschutz.
Unser Problem:
Wir wollen zum Haus gleich eine Garage in den Bauantrag mit einreichen. Länge auf Grenze = 9m.
Frage:
Können wir uns die Garage nun abschminken, wenn wir den Schuppen behalten wollen? Oder darf meine Garage trotzdem gebaut werden, da der Schuppen Bestandschutz hat?
Oder hat ein Antrag auf Abweichung Erfolg? Ich gehe davon aus, das meine Nachbarn, die ganz nett sind, zustimmen würden. Schließlich grenzt ihr Schuppen genau an der Rückfront unseres mit gleicher Größe. Sie haben zudem noch Garage auf Grenze zu uns und überschreiten die Grenzbebauung auch. Ihre Bauten haben glaube, so sagte mir eine andere Nachbarin, keine Baugenehmigung gehabt, sondern wurden "schwarz" errichtet.
Was meint ihr dazu? Bzgl. Baulast: Hatte ich auch im Kopf, aber ob meine Nachbarn sowas haben wollen... Würde ja den Wert ihres Grundstückes mindern.