Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme

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B

Bauexperte

Hallo,

@Bauexperte wie ist das eigentlich wenn ich mit Keller baue?
Da sollte es sich doch verschieben das ich schon gut mehr als 50% für den geschlossenen Rohbau bezahlt habe, oder?
Entschuldige, aber mit "verschieben" kann ich jetzt nicht wirklich etwas anfangen?

Bei uns ist der Zahlungsplan immer gleich gehalten; meint, daß er möglichst fair für beide Seiten aufgestellt ist:

6%- nach Vorlage Bauantrag
6%- bei Erteilung der Baugenehmigung
10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
10%- nach Erstellung der Erdgeschosswände
10%- nach Erstellung der Erdgeschossdecke
5%- nach Richten Dachstuhl
5%- nach Dacheindeckung
5%-nach Einbau Fenster/Glas
10%- nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
7%- nach Erstellung Innenputz
10%- nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
10%- nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
4%- nach Einbau Fliesen, Innentüren
2%- nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber.

Im Falle des Hausbau mit Nutzkeller ist die nächste Zahlung auch erst nach Erstellung der EG-Wände fällig. Wir könnten natürlich einen Zwischenschritt einfügen und die Raten 3, 4 und 5 entsprechend aufteilen, finden das aber albern. Unsere Bauherren sind auch so schon genug damit beschäftigt, Überweisungen bei ihrer finanzierenden Bank auszulösen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Verschieben im Sinne von: ohne Keller habe ich 50% bis zum geschlossenen Rohbau, mit Keller dann meinetwegen 60% (da ja einfach mehr Leistungen passiert sind.
Ich finde dieses Thema Zahlungsplan persönlich sehr sehr schwer, überall sieht es damit anders aus.
 
B

Bauexperte

Verschieben im Sinne von: ohne Keller habe ich 50% bis zum geschlossenen Rohbau, mit Keller dann meinetwegen 60% (da ja einfach mehr Leistungen passiert sind.
Also - das handhabt jeder Anbieter anders. Außer, daß nach Baufortschritt bezahlt werden muß, hat der Gesetzgeber hier keine Regeln vorgeschrieben.

Ich finde dieses Thema Zahlungsplan persönlich sehr sehr schwer, überall sieht es damit anders aus.
Für die geschlossene Hülle sollte - so oder so, nicht mehr als Max. 60% der Baukosten beglichen sein; das entspricht in etwa dem Bautenstand. Muß bspw. der Keller extra abgedichtet werden, ist diese zusätzliche Leistung gleichmäßig auf alle Zahlungen zu verteilen oder separat zu vereinbaren. Das gilt natürlich auch für spätere Aufmusterungen.

Das ist so der einzige Indikator, welchen ich Dir an die Hand geben kann; wird auch von den VBZ imho so empfohlen. Du mußt immer schauen, daß Du im worst case - welchen ich Niemandem wünsche, mit den verbliebenen Mitteln den Hausbau fertig stellen kannst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

sla83

Hallo noch mal,

Das heißt, er haftet in Höhe der Einlage und darüber hinaus mit seinem persönlichen Vermögen. Ist ein solches denn vorhanden?
Denke ich eher weniger. Eine Durchgriffshaftung muss ja erst einmal geschaffen werden, darauf würde ich nicht setzen.

Ich hatte dein Posting an Robson mal übernommen und ein wenig auf uns angepasst.
Das passte ihm nicht ganz, aber wir wären nun hier:
4%- nach Vorlage Bauantrag
5%- bei Erteilung der Baugenehmigung
10% - nach Erstellung der Bodenplatte
10%- nach Erstellung der Erdgeschosswände
10%- nach Erstellung der Erdgeschossdecke
7%- nach Richten Dachstuhl
7%- nach Dacheindeckung
7% nach Einbau Fenster/Glas
3%- nach Lieferung/Aufbau Garage
10%- nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
7%- nach Erstellung Innenputz
10%- nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
4%- nach Feininstallation Strom und Heizung
4%- nach Einbau Fliesen
2%- mit Abnahme

Da landen wir dann zufällig bei 60%. Er hat die Feininstallation mit auf Dach,Eindeckung und Fenster verteilt.
Da wir aber auch Fußbodenheizung im Spitzboden haben, mag ich jetzt nicht beurteilen ob da nicht ein Teil schon eher anfällt.
Ich denke aber das man damit leben kann? Bleibt nur noch die Sache mit der Abnahme. Das nächste Thema wäre dann die
VHV Gewährleistungsbürgschaft die mit drin ist. Damit habe ich mich noch gar nicht beschäftigt.
Danke dir.


Gruß
Sascha
 
K

Knallkörper

Für die geschlossene Hülle sollte - so oder so, nicht mehr als Max. 60% der Baukosten beglichen sein; das entspricht in etwa dem Bautenstand.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte,

ich habe dazu eine Frage in eigener Sache. Bei uns sind 65% fällig bei folgendem Stand: Rohbau (kein Keller) fertig, Dach eingedeckt, Fassade isoliert und Verblendmauerwerk fertiggestellt. Gilt alles für das Haus sowie für die Garage (9x5m), die Garage ist auch isoliert und verklinkert. Das Haus hat aber noch kein Fenster, abgesehen von 5 Doppelflügelfenster.

Sind die 65% wegen der Verblendung gerechtfertigt?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sind die 65% wegen der Verblendung gerechtfertigt?
Diese Frage kannst Du Dir ganz leicht selbst beantworten: reichen 35% der verbliebenen Vertragssumme, Dein Einfamilienhaus im Falle des worst case fertig zu stellen? Ich denke, eher nicht, wie auch, daß Du nach Vertragsunterzeichnung daran nichts mehr ändern kannst

HTH

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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