Finanzierung überhaupt möglich?

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S

Steffen80

was ist mit Krankenkasse und Rentenversicherung ?

Geht sie nicht arbeiten hat sie weniger Rente und du musst Sie PKVersichern.

hinkt ein wenig lieber Steffen :p
Etwas hinkt es nur..ich würde Sie in dem Fall natürlich anstellen und somit wäre Sie versichert. Aber in der Tat kostet es auch Geld..vielleicht kommt dann +/- raus :)
 
E

Evolith

Hat der Progressionsvorbehalt wirklich was mit der Steuererklärungsklasse zu tun? Ich meine, der Steuersatz, den meine Frau und ich zu zahlen haben, hat doch auch nichts mit den Steuererklärungsklassen zu tun? Wenn ich falsch liege, welche Kombination wäre die richtige gewesen?



Ich durchblicke das noch immer nicht, wenn deine Frau 1500 netto hat, sind doch die Steuern schon abgezogen. Okay, bei der Steuererklärung gibt's natürlich erst die Endabrechnung - ich nehme mal an, ihr zahlt mindestens den 42% Satz (warum heißt das eigentlich immer noch Spitzensteuersatz..).

Nach Festlegung unseres KiTa-Beitrags habe ich mich beim hiesigen Landkreis beschwert.. die laufen doch nicht ganz rund; für jeden "Mist" ist Geld da, aber nicht für die Betreuung der Kinder von "fleißigen Steuerzahlern". Hat natürlich nichts gebracht, außer dass ich mit meinen Ärger von der Seele geschrieben habe.
Im Detail kann ich es dir nicht erklären. Wir hatten vor 4 Wochen ein Gespräch mit unserem Steuerberater wegen Heirat.
Ea macht gewaltig was aus, in welcher Steuererklärungsklasse du bist, wenn die Eheleute sehr unterschiedlich verdienen.
Sprich sobald du weißt dass du Schwanger bist, änderst du die Steuererklärungsklasse so, dass du mehr netto bekommst und damit mehr Elterngeld beziehen kannst (vorausgesetzt das wird nicht durch die höheren Steuern des Mannes aufgefressen). Sobald das Kind da ist, änderst du wieder zurück, dass der Mann in der niedrigen Steuererklärungsklasse sitzt und damit der Progressionsvorbehalt nicht so rein würgt.
Er hatte uns das mal vorgerechnet. Da wir beide recht ähnlich verdienen, würde es bei uns vielleicht 2000 Euro ausmachen. Aber hey haben oder nicht haben.
 
S

Steffen80

Ich durchblicke das noch immer nicht, wenn deine Frau 1500 netto hat, sind doch die Steuern schon abgezogen. Okay, bei der Steuererklärung gibt's natürlich erst die Endabrechnung - ich nehme mal an, ihr zahlt mindestens den 42% Satz (warum heißt das eigentlich immer noch Spitzensteuersatz..).
Ich bin kein Steuerexperte..gebe nur wieder was ich schwarz auf weiß von unserem Steuerbüro habe. Und das sagt: 12800 EUR weniger Steuern aufgrund 0 EUR Einkommen (Elterngeld hatte Sie im zweiten Jahr keins mehr).

Muss auch meinen letzten Beitrag korrigieren: Versicherung ist doch kein Thema..weil die Frage eigentlich war: 2 oder 3 Jahre Elternzeit. In der Elternzeit ist Sie jedoch übern AG versichert.
 
S

Steffen80

Im Detail kann ich es dir nicht erklären. Wir hatten vor 4 Wochen ein Gespräch mit unserem Steuerberater wegen Heirat.
Ea macht gewaltig was aus, in welcher Steuererklärungsklasse du bist, wenn die Eheleute sehr unterschiedlich verdienen.
Sprich sobald du weißt dass du Schwanger bist, änderst du die Steuererklärungsklasse so, dass du mehr netto bekommst und damit mehr Elterngeld beziehen kannst (vorausgesetzt das wird nicht durch die höheren Steuern des Mannes aufgefressen). Sobald das Kind da ist, änderst du wieder zurück, dass der Mann in der niedrigen Steuererklärungsklasse sitzt und damit der Progressionsvorbehalt nicht so rein würgt.
Er hatte uns das mal vorgerechnet. Da wir beide recht ähnlich verdienen, würde es bei uns vielleicht 2000 Euro ausmachen. Aber hey haben oder nicht haben.
bzgl. Elterngeld hast Du Recht. auf die Höhe der Steuern hat die Steuererklärungsklasse am Ende jedoch kein Einfluss. Jeder zahlt am Ende des Jahres Summe x an Steuern. Egal welche Klasse..da bestimmt nur die monatliche "Abschlagshöhe" :)
 
S

sevennine

Aber das heißt ja ...es muss 2jahre das höhere Gehalt mit Klasse 5 versteuert werden nur das ich die höhere Elterngeldsumme erhalte den der wechsel ist ja nur jährlich möglich ...naja der Steuerberater hat bestimmt alle faktoren mit einbezogen ...krankheit etc..
 
B

Bieber0815

1. Die Steuererklärungsklasse beeinflusst nicht die tatsächlich geschuldete Steuer, die am Ende in der gemeinsamen Veranlagung ermittelt wird (Lohnsteuerjahresausgleich).
2. Die Wahl der Steuererklärungsklasse beeinflusst aber das unterjährige Netto.
3. Vom Netto abhängige Leistungen (nicht nur Elterngeld ...) lassen sich also durch "geschickte" Wahl der Steuererklärungsklasse optimieren.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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