P
Pacey82
Hallo Zusammen,
ich verzweifle gerade etwas an unseren Bauauflagen und hätte zwei Fragen.
1. Der Kniestock darf nicht höher als 50 cm sein. Nun habe ich im Wohngebiet ein Haus gefunden, welches diesen wohl höher hat (Verhältnis fensterunterkante zum Schnittpunkt Dach an der Außenwand). Wer kann oder muss mir sagen, was die Gemeinde in der Vergangenheit bereits genehmigt hatte? Und wenn das schon mal durch ging kann ich dann automatisch davon ausgehen, dass dies der neue Standard ist?
2. Die Seitenverhältnisse müssen 1:1,2 sein in einem rechteckigen Gebäude. Wie zählen denn nun Erker dazu, welche mittig angebaut werden, bzw. wie definiert sich deren Länge und Breite? Ich bräuchte nämlich eher ein "L" als ein Quadrat.
Gruß
ich verzweifle gerade etwas an unseren Bauauflagen und hätte zwei Fragen.
1. Der Kniestock darf nicht höher als 50 cm sein. Nun habe ich im Wohngebiet ein Haus gefunden, welches diesen wohl höher hat (Verhältnis fensterunterkante zum Schnittpunkt Dach an der Außenwand). Wer kann oder muss mir sagen, was die Gemeinde in der Vergangenheit bereits genehmigt hatte? Und wenn das schon mal durch ging kann ich dann automatisch davon ausgehen, dass dies der neue Standard ist?
2. Die Seitenverhältnisse müssen 1:1,2 sein in einem rechteckigen Gebäude. Wie zählen denn nun Erker dazu, welche mittig angebaut werden, bzw. wie definiert sich deren Länge und Breite? Ich bräuchte nämlich eher ein "L" als ein Quadrat.
Gruß