Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?

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M

Mizit

Wir haben Ende November den Termin beim Notar und der Vertrag, der uns zur Prüfung vorliegt, beinhaltet eine noch zu definierende Anzahlung an den Verkäufer des Hauses.

Das ist grundsätzlich für mich auch ok, wenngleich ich denke, es ist eine "Bevorteilung" des Käufers. Mit dem unterschriebenen Notarvertrag ist die Sache ja für beide rechtsverbindlich und wir könnten ja auch den Gesamtpreis erst dann zahlen, wenn das Haus übergeben wird.

Der Käufer denkt an eine Anzahlung von 10%, das wären knapp 35.000 Euro. Wir hören warnende Stimmen aus dem Umfeld, dass das ja schon recht viel Geld ist und wir das Haus ja erst in 8 Monaten wirklich "bekommen" und bis dahin viel sein kann.

Wie seht ihr das? Ist das üblich? Würdet ihr das zahlen oder eher nicht? Noch ist ja alles frei verhandelbar...
 
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FrankH

Ich bin auch Laie, aber das würde ich auch ungern machen. Ist meines Wissens auch nicht üblich. Vielleicht im Gegenzug den Kaufpreis noch mal etwas nach unten verhandeln. Du zahlst ja auf 35000 EUR 8 Monate Zinsen, so könnte man zumindest argumentieren, selbst wenn Du aus Eigenkapital zahlen kannst.
Zu Deiner Absicherung: Auflassungsvormerkung wird eingetragen? Würde die Anzahlung auf ein Notaranderkonto geleistet oder bereits direkt an den Verkäufer? Wenn Du für die Anzahlung bereits einen Kredit benötigst, kannst Du bereits eine Grundschuld eintragen lassen?
 
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nightdancer

Unüblich und der Notar sollte dich davor warnen, sowas zu unterschreiben. Zahlung erst nach Freigabe durch den Notar.
 
N

nightdancer

Notaranderkonto ist heutzutage unüblich und muss durch den Notar begründet werden. Das machen die heutzutage nur sehr ungern.
 
Y

ypg

Zahlungen sowie Übergabetermin können individuell angepasst werden.
Jeder, ob Käufer oder Verkäufer, hat verschiedene Vorstellungen oder Interesse an die Modalitäten, meist sind es die Interessen des Verkäufers, die eher in einem Vertrag verfasst werden, es kann aber auch sein, dass der Käufer Vorgaben definiert (Ich kaufe nur, wenn ...)

Wichtig ist, dass man sich einigt (miteinander Sprechen hilft ungemein) und dieses im Kaufvertrag verfasst wird.
Bei einem Hauskauf/Verkauf sollten sich beide gleichwertig und wohl fühlen.

Wenn etwas nicht passt, dann sollte das vorher angesprochen werden.

Ich selbst habe ein Haus verkauft. Der Käufer wollte zwei getrennte Raten zahlen - ich glaube, mit einem Monat dazwischen.
Mir war es egal, ich hatte dadurch keine Nachteile, der Käufer für sich einen Vorteil (fragt nicht mich, welchen) und somit wurden zwei Raten im Vertrag fixiert.


Grüsse
 
B

Bieber0815

ich hatte dadurch keine Nachteile
Die Frage ist ja, wann die Raten gezahlt werden sollen. Wenn die zweite Rate sechs Monate nach Umschreibung fällig wäre, hättest Du als Verkäufer sehr wohl einen Nachteil.

Üblich und vernünftig ist doch, wenn Zahlung und Besitzübergang zeitlich sehr eng beieinander liegen. Also Zahlung, und tags darauf gibt's die Schlüssel. Da tut eine Anzahlung Monate (!) vorher schon weh.

Ich würde frage: Warum will der Verkäufer das? Brauch er Geld (schlecht) oder sucht er Sicherheit, dass nachher nichts schief geht. Falls letzteres, gibt's auch andere Möglichkeiten. Der Notar sollte beratend helfen können.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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