B
Bauexperte
Das braucht es doch nicht! Die Rahmenbedingungen zum Grundstück, welche Du beschreibst, lassen doch eine Bebauung mit einem Doppelhaus zu ... und sei es getrennt nach WEG (1 gemeinsamer Eingang, hinter der HET trennen sich die Wohneinheiten).Wir schauten auch schon als Notnagel nach zwei eigenen Grundstücken nebeneinander, dies wäre allerdings mit min. doppelt so hohen Grundstückskosten verbunden. Eine WEG selbst mit "Fremden" empfinde ich als kein Problem in der Stadt.
"Sollte" es in kommenden Jahren zu Unstimmigkeiten kommen, verändert sich eine Partei mittels Wohnortwechsel, ist ein Anteil der WEG einfacher zu veräußern, als die, von Dir eingangs beschriebene Alternative, da faktisch nur der gemeinsame HAR, wie der Eingangsbereich Gemeinschaftseigentum darstellen ;)
Liebe Grüsse, Bauexperte