Oberkante Fertigfußboden und Strassenausbauhöhe: schlecht geplant?

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B

bvlgari

Hallo zusammen,

wenn ich mir die Planung meines Vermessers bzw. meines Architekten anschaue, dann entdecke ich folgende Fakten.

Oberkante Fertigfußboden ist mit 70,65m angegeben.
Grundstücksgelände ist mit 70,50m angegeben
Strassenausbauhöhe liegt im Bereich von 70,36m bis 70,59m

Wenn ich jetzt noch die Randsteinhöhe (8cm) dazu addiere, habe ich eine geplante Strassenausbaurandhöhe von 70,44 bis 70,67.

Ich als Laie würde sagen, das sowohl die geplante Oberkante Fertigfußboden als auch das Grundstücksgelände höher liegen müssen, oder?

Und die Baugenehmigung wurde schon erteilt.

Beste Grüße
Marko
okff-und-strassenausbauhoehe-schlecht-geplant-162322-1.jpg
 
V

VelBau

Bei unserem BV:
OK.FF.EG = 247,50 üNHN und OK.geplantes.Gel./Str.= 247,35 üNHN!
Andere BH in der Nachbarschaft haben abgetragen und sind mit OK.FF.EG unterhalb der Strasse, bedingt durch die Max. Firsthöhe/ Gelände!
Dies sollte eigentlich vor dem Bauantrag besprochen werden!
 
B

bvlgari

Bei unserem BV:
OK.FF.EG = 247,50 üNHN und OK.geplantes.Gel./Str.= 247,35 üNHN!
Andere BH in der Nachbarschaft haben abgetragen und sind mit OK.FF.EG unterhalb der Strasse, bedingt durch die Max. Firsthöhe/ Gelände!
Dies sollte eigentlich vor dem Bauantrag besprochen werden!
Und wie sieht es mit Grundstücksgelände bei Ihnen aus, wie hoch ist das?
 
B

bvlgari

Der Bezugspunkt für die Erdgeschossfußbodenhöhe ist die Höhe der Planstraße (Straßenrand) in der jeweiligen Gebäudeachse.

Wie ist das hier zu verstehen?

Architekt hat den Bezugspunkt so gerechnet: 70,59 + 70,40 = 70,49
darauf hat er 30cm addiert und so kam er zur Max. Höhe Oberkante Fertigfußboden EG von 70,79

Ist seine Berechnung des Bezugspunktes richtig?
 
V

VelBau

Und wie sieht es mit Grundstücksgelände bei Ihnen aus, wie hoch ist das?
Wir haben ein Gefälle in 2 Richtungen, ost-West u. Süd-Nord. Es wird aufgeschüttet bzw. abgetragen (um das Haus, da wir mit Keller bauen). Die OK FF liegt bei 247,5 über NN somit etwa 15 cm höher als die Strasse bzw. das Gelände am Hauseingang, hier 247,35 über NN.
Bei uns ist in Bebauungsplan eine Max. Firsthöhe vorgegeben ( 254,4 über NN)! Diese Vorgabe hat unsere Planunugsmöglchkeiten sehr stark beeinflusst.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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