BauPaar
Hi,
mit Grundstuecken ist es wie mit Jobs, habe ich so das Gefuehl - es läuft ueber Beziehungen...
Und so kam jetzt im Bekanntengespraech das Thema auf deren zu teilendes Grundstück, siehe Anhang. Leider gibt's noch keine genauen Zahlen, das Gesamtgrundstueck hat rd. 950 m2 und soll halt "geteilt" werden.
Naeheres ist noch nicht besprochen, auch nicht wie die sich das vorstellen und was sie behalten/ändern wollen.
Es geht jeweils um das mittlere Grundstück, die Karten sind genordet.
Meine Fragen an Euch wären:
Festsetzungen (für Hauptgebaeude): Einzelhaeuser, Satteldach 45-51°, Grundstück-einfriedungen max. 1m hoch, Stellpl. und Garagen sind auf den eingetragenen ueb bebaubaren Flächen ... zu errichten. Max. 2 Whg je Haus. Ausnahmen gem. §3 (3) Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig (ui, Homeoffice könnte Diskussionen geben?!) - Textteil des B-Planes habe ich mal angehangen, das hier betroffene Grundstück hat *keine* der genannten Flurstück.-Nummern!
Bei den max. 2 Whg - wie würde da ein Homeoffice zugehoeren, muss man das dann einer Whg zuordnen?
Fragenueberfragen...
mit Grundstuecken ist es wie mit Jobs, habe ich so das Gefuehl - es läuft ueber Beziehungen...
Und so kam jetzt im Bekanntengespraech das Thema auf deren zu teilendes Grundstück, siehe Anhang. Leider gibt's noch keine genauen Zahlen, das Gesamtgrundstueck hat rd. 950 m2 und soll halt "geteilt" werden.
Naeheres ist noch nicht besprochen, auch nicht wie die sich das vorstellen und was sie behalten/ändern wollen.
Es geht jeweils um das mittlere Grundstück, die Karten sind genordet.
Meine Fragen an Euch wären:
- reicht das ueberhaupt? Die dicke senkrechte Linie links ist die Grenze des Baufensters, oder kann die Terrasse o.ae. da drueber raus gehen?
- Die Zufahrt müsste wohl planoben am Altbau vorbeifuehren, könnt ihr da eine Breite abschaetzen? Richtig gut wäre Platz für ein grooosses Wohnmobil, da die Verwandtschaft halt... *g* - 9m lang, 2.4m breit - nein, nicht in die Garage, aber schon "vor's Haus"...
- leider ist im Bebauungsplan das ganze mit einer Geschossflächenzahl von 0,3 sowie mit nur einem Vollgeschoss angegeben - wie genau ist denn "Vollgeschoss" definiert? Wir würden ja auch einen "Wohnkeller" mit bauen wollen, zB für Büro und Hobbyraum, ggf Einliegerwohnung?!
- Und am anderen Hausende: Spitzboden ueber DG?
Festsetzungen (für Hauptgebaeude): Einzelhaeuser, Satteldach 45-51°, Grundstück-einfriedungen max. 1m hoch, Stellpl. und Garagen sind auf den eingetragenen ueb bebaubaren Flächen ... zu errichten. Max. 2 Whg je Haus. Ausnahmen gem. §3 (3) Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig (ui, Homeoffice könnte Diskussionen geben?!) - Textteil des B-Planes habe ich mal angehangen, das hier betroffene Grundstück hat *keine* der genannten Flurstück.-Nummern!
Bei den max. 2 Whg - wie würde da ein Homeoffice zugehoeren, muss man das dann einer Whg zuordnen?
Fragenueberfragen...