andimann
Moin Allerseits,
unser Hausbau geht einem hoffentlich nahem und erfolgreichem Ende entgegen. Trotz zunehmender Langsamkeit des Bauleiters sieht es mit unserem Einzugstermin theoretisch ganz gut aus.
Nur haben wir ein Problem mit dem Außenputz / Edelputz / den Raffstores.
Muss dafür kurz mal ausholen:
der Bauleiter hat die zeitliche Koordination in den letzten Monaten zum Teil ziemlich verbockt, vor allem hat er die Außendämmung viel zu spät abgerufen. Anstatt das ganz entspannt im September bei allerbesten Wetter zu machen hat er die Jungs erst Mitte Oktober anfangen lassen mit dem zu erwartenden Ergebnis, dass nun Dämmung und Putz drauf sind, es jetzt aber zu nass und zu kalt ist, um den Edelputz (Maxit Solarputz) aufzutragen.
Wenn nicht noch ein witterungstechnisches Wunder passiert, werden wir also bis März oder April mit einem eingerüsteten Haus leben müssen.
Dafür bekommt der Kerl von mir noch die goldene Pappnase verliehen, ist aber nun nicht mehr zu ändern.
Interessant wird es bei einem Blick in den Vertrag, ich habe die Passagen mal rauskopiert:
Die garantierte Bezugsfertigstellung ist inzwischen auf den 27.1.2017 gerutscht. Ich muss das Haus also auch ohne den Edelputz und mit stehendem Gerüst abnehmen. Der wird dann nachgeliefert. Das ist auch soweit ok, stört nicht wirklich.
aber:
Wir bekommen im Wohnzimmer und Küche Raffstores, diese können aber nur _nach_ dem Edelputz eingebaut werden. Und an der Stelle bekommt unser GU nach meiner Lesart ein Problem. Es ist zwar der Außenputz von der Pönaleregelung ausgenommen, aber nicht die Raffstores.
Die fehlenden Raffstores sehe ich auch nicht so entspannt wie ein fehlender Oberputz. Damit haben wir in WZ und Küche keinerlei Sichtschutz und sitzen die gesamte dunkle Jahreszeit quasi auf der Straße.
Vom 27.1 bis Ende März kommt da schon eine Summe zusammen, wo es sich lohnt mal die rechtliche Situation zu klären.
Also die Frage: gibt es im an Absurditäten überreichen Baurecht Regelungen, dass das Work "Außenputz" auch gleich Raffstores und ähnliches beinhaltet?
Danke und viele Grüße,
Andreas
unser Hausbau geht einem hoffentlich nahem und erfolgreichem Ende entgegen. Trotz zunehmender Langsamkeit des Bauleiters sieht es mit unserem Einzugstermin theoretisch ganz gut aus.
Nur haben wir ein Problem mit dem Außenputz / Edelputz / den Raffstores.
Muss dafür kurz mal ausholen:
der Bauleiter hat die zeitliche Koordination in den letzten Monaten zum Teil ziemlich verbockt, vor allem hat er die Außendämmung viel zu spät abgerufen. Anstatt das ganz entspannt im September bei allerbesten Wetter zu machen hat er die Jungs erst Mitte Oktober anfangen lassen mit dem zu erwartenden Ergebnis, dass nun Dämmung und Putz drauf sind, es jetzt aber zu nass und zu kalt ist, um den Edelputz (Maxit Solarputz) aufzutragen.
Wenn nicht noch ein witterungstechnisches Wunder passiert, werden wir also bis März oder April mit einem eingerüsteten Haus leben müssen.
Dafür bekommt der Kerl von mir noch die goldene Pappnase verliehen, ist aber nun nicht mehr zu ändern.
Interessant wird es bei einem Blick in den Vertrag, ich habe die Passagen mal rauskopiert:
aber:
Wir bekommen im Wohnzimmer und Küche Raffstores, diese können aber nur _nach_ dem Edelputz eingebaut werden. Und an der Stelle bekommt unser GU nach meiner Lesart ein Problem. Es ist zwar der Außenputz von der Pönaleregelung ausgenommen, aber nicht die Raffstores.
Die fehlenden Raffstores sehe ich auch nicht so entspannt wie ein fehlender Oberputz. Damit haben wir in WZ und Küche keinerlei Sichtschutz und sitzen die gesamte dunkle Jahreszeit quasi auf der Straße.
Vom 27.1 bis Ende März kommt da schon eine Summe zusammen, wo es sich lohnt mal die rechtliche Situation zu klären.
Also die Frage: gibt es im an Absurditäten überreichen Baurecht Regelungen, dass das Work "Außenputz" auch gleich Raffstores und ähnliches beinhaltet?
Danke und viele Grüße,
Andreas