Hat uns der Notar zu viel berechnet? Grundbuchkosten zu teuer?

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305er

305er

Hi, brauche dringend Rat von den Experten hier, ich glaube der Notar hat uns über den Tisch gezogen

Egal welchen Notarrechner ich benutze, auch die Summe die uns unser Hausbauer genannt hat, stimmen nicht überein mit der Summe, die uns der Notar abgezogen hat.
Auch bei den Grundbuchkosten ist es glaub ich zu viel.

Anbei Fotos von der Rechnung.
Laut Rechner hätten wir für Notar und Grundbuch insgesamt ca. 1500 Euro zahlen müssen, wir haben aber 2067€ bezahlt, da er auch noch 20% auf den Kaufpreis draufgerechnet hat

Dann kam noch paar tage später ne Rechnung über 922€. Steht Grundbuchsache dabei.

Kann mich bitte jemand aufklären? Kommen da noch mehr Kosten oder war es das?

Dankeschön und verzeiht mir meine Unwissenheit
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nelly190

Wir hatten ein Gegenstandswert von 178Teuro und haben glaube etwas über 3000 gezahlt vielleicht auch in Richtung 3500. mit Vormerkung und Eintragung
 
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nelly190

Das letzte müsste ja die Rechnung direkt vom Grundbuchamt sein. Hier ist auffällig, das der gegenstandswert plötzlich den Faktor 2,5 trägt.
 
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Otus11

Das letzte müsste ja die Rechnung direkt vom Grundbuchamt sein. Hier ist auffällig, das der gegenstandswert plötzlich den Faktor 2,5 trägt.
Die erste Zeile dort ist für die Eintragung des Eingentümerwechsels, die zweite Zeile ist für die Eintragung des Grundpfandrechts, also der Grundschuld zugunsten der Bank.
Das erklärt den - vermeintlichen - Faktor 2,5.
Sind also zwei paar Schuh.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Otus11

Laut Rechner hätten wir für Notar und Grundbuch insgesamt ca. 1500 Euro zahlen müssen, wir haben aber 2067€ bezahlt, da er auch noch 20% auf den Kaufpreis draufgerechnet hat

Dankeschön und verzeiht mir meine Unwissenheit
Man muss die Rechner halt nur mit allen Eingaben speisen, dann kommt man da schon hin.
Der Notar hat euch nicht über den Tisch gezogen, freilich aber das berechnet, was nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz so geht.
Und: da ginge durchaus noch mehr ...

Rg.1:
Die 20 % Aufschlag nach 50 Nr. 3 a) Gerichts- und Notarkostengesetz bilden mutmaßlich offenbar eine Bauverpflichtung binnen eines Zeitraums X ab, auf die Verkäufer (Stadt / Gemeinde?) besteht. War dem so?

Oft gibt es in solchen Verträgen, wo die Stadt oder die Gemeinde verkaufen, ergänzende Klauseln, wonach der Verkauf binnen eines Zeitraums Y nicht weiter verkaufen darf usw.
Da könnte man als Notar auch noch weitere Aufschläge generieren. Muss man aber nicht.

Diese und die anderen Tatbestände, die hier in Rechnung gestellt wurden, müsste man (sprich: du) also mal mit dem Kaufvertrag abgleichen, ob da was dran ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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