Lichte Raumhöhe im DG nicht eingehalten! Was sind meine Rechte ?

4,30 Stern(e) 4 Votes
T

TobiasW.

Hallo Zusammen.

Wir haben vor ca. 1 Woche den Estrich in unser Einfamilienhaus eingebracht bekommen. Jetzt habe ich die lichte Raumhöhe des OG's nachgemessen und festgestellt, dass die Höhen nicht stimmen. Wohlgemerkt müssen noch Rigipsplatten + Bodenbelag abgezogen werden. Geplant war eine Raumhöhe von 2,40m im OG. Aktuell liegen wir jetzt schon bei ca. 2,37m im Schnitt, in allen Räumlichkeiten. Die Rohbaumaße stimmen soweit, dass Problem stellt wohl die Unterkonstruktion für den Rigips dar. Diese wurde sehr großzügig ausgelegt. (6cm Starke Konterlattung) + 2cm starke Querlattung.

Wir bauen mit einem GU in NRW.

Kann mir jemand sagen, welche Rechte ich habe ?

Grüße Tobias
 
B

Bieber0815

Die Rohbaumaße stimmen soweit, dass Problem stellt wohl die Unterkonstruktion für den Rigips dar. Diese wurde sehr großzügig ausgelegt. (6cm Starke Konterlattung) + 2cm starke Querlattung.
Lassen wir das mit den Rechten mal außen vor, das ist nicht so einfach. Aber, wenn das Rohbaumaß stimmt, dann sollte doch alles noch gut werden. Sprich Deinen Bauleiter darauf an, er soll Dir erklären, wie am Ende die lichte Raumhöhe erreicht werden soll. (Mögliche Lösung: Änderung der Unterkonstruktion. Was war geplant?)
 
T

TobiasW.

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde es ansprechen und hoffe das dieser Eingriff den weiteren Baufortschritt nicht all zu sehr behindert. Da sind natürlich einige Gewerke involviert, Putzer, etc.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42233 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Lichte Raumhöhe im DG nicht eingehalten! Was sind meine Rechte ?
Nr.ErgebnisBeiträge
1WPC Dielen auf Stahlkonstruktion - Unterkonstruktion unklar 18
2Terrassen Unterkonstruktion auf Holz Witterung 11
3Raumhöhe nach Modernisierung noch 220 cm 27
42,40m Raumhöhe mit Spotbeleuchtung ausreichend? 13
5Lichte Raumhöhe planen - Erfahrungen? 94

Oben