L
Lidok
Hallo,
ich habe nach Auftrag einer Firma Fliesen verlegt, ohne den Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Ich habe immer gedacht, dass ein mündlicher Vertrag nach VOB ebenfalls gültig ist. Nun hat die Firma die 5 % Sicherheit einbehalten, aber nicht ordnungsgemäß auf ein Sperrkonto eingezahlt. Seit dem sind ein paar Jahre vergangen. Meine mündlichen Abmahnungen haben nichts bewirkt. Jetzt wollte ich auf die Rückzahlung der Sicherheit klagen. Mein Anwalt sagt jedoch, ich hätte kaum Chance ohne einen schriftlichen Vertrag. Hat jemand solche Erfahrungen gemacht?
Danke.
Thomas
ich habe nach Auftrag einer Firma Fliesen verlegt, ohne den Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Ich habe immer gedacht, dass ein mündlicher Vertrag nach VOB ebenfalls gültig ist. Nun hat die Firma die 5 % Sicherheit einbehalten, aber nicht ordnungsgemäß auf ein Sperrkonto eingezahlt. Seit dem sind ein paar Jahre vergangen. Meine mündlichen Abmahnungen haben nichts bewirkt. Jetzt wollte ich auf die Rückzahlung der Sicherheit klagen. Mein Anwalt sagt jedoch, ich hätte kaum Chance ohne einen schriftlichen Vertrag. Hat jemand solche Erfahrungen gemacht?
Danke.
Thomas